IHK Region Stuttgart

Harmonisierte Giftinformationen – UFI-Code

Der Anhang VIII ((EU) 2017/542) der CLP-Verordnung führt zu einer europäischen Harmonisierung der Mitteilung von Giftinformationen von gefährlichen Gemischen an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). Die Anwendungsfrist der so genannten Harmonisierten Giftinformationen gilt seit Januar 2021. Die nationale Meldestelle in Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Ebenfalls auf diesen Webseiten sind die Giftnotzentralen zu finden.
Zentrale Neuerung der harmonisierten Mitteilung ist unter anderem der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI = Unique Formula Identifier). Dieser 16-stellige alpha­nummerische Code wird jedem zu meldenden Gemisch zugeordnet und muss grundsätzlich auf dem Kennzeichnungsetikett oder der inneren Verpackung angebracht werden. im Notfall kann damit eine Zuordnung zu den verwendeten Stoffen und deren Eigenschaften gewonnen werden. Bei unverpackten Gemischen oder Gemischen für die industrielle Verwendung kann der UFI alternativ im Sicherheitsdatenblatt (SDS) angegeben werden.
Den Code können die Unternehmen über den UFI-Generator der ECHA selbst erstellen.
Betroffen sind alle Importeure und nachgeschaltete Anwender von gefährlichen Gemischen, also Formulierer, Lohnhersteller, Umverpacker und Umfüller, vor dem ersten In-Verkehr-Bringen sowie bei relevanten Änderungen des Produktes. Die Fristen und Hintergründe zur Übermittlung der Giftinformationen sind in einer Animation der ECHA zusammengefasst dargestellt.
Viele weitere Informationen und Fragen und Antworten zum Thema stellt der Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz- und Arbeitsmedizin zur Verfügung.