IHK Region Stuttgart
Betriebsbeauftragte
Betriebe müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einzelne Themen sogenannte Betriebsbeauftragte benennen.
Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht
In der Broschüre „Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht” werden schwerpunktmäßig aus den Bereichen Umwelt und Arbeitsschutz die jeweiligen Rechtsgrundlagen, die Bestellung der Beauftragten, ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, die geforderten Qualifikationen aufgelistet , sowie auf die jeweils zuständigen Behörden hingewiesen.
Nachfolgende werden ergänzend noch weitere Betriebsbeauftragte kurz aufgeführt, mit der jeweiligen Gesetzesgrundlage.
Auflagen für alle Betriebe
Arbeitssicherheit (SiFa)
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
Behindertenbeauftragter/-vertreter
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen - Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
Beleuchtungsanlagen (Sachkundiger)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4 – Beleuchtung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.4/7 – Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Betriebsarzt
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
- Unfallverhütungsvorschrift - Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV- Vorschriften)
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A2)
Brandschutzbeauftragter
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Berufsgenossenschaftliche Information 847 - Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten (BGI 847)
Datenschutzbeauftragter
- Bundesdatenschutzgesetz § 4 f. (BDSG)
Ersthelfer
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften A 1 - Grundsätze der Prävention (BGV A1)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gleichstellungsbeauftragter
- Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Leiterbeauftragter (Befähigte Person für Leitern und Tritte)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (GUV-I 694)
Sabotageschutzbeauftragter
Sicherheitsbeauftragter
- Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention (BGV A1)
Auflagen für bestimmte Branchen
Abfallbeauftragter
- Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV)
Abscheider-Sachkundiger
- DIN 1999-100
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Aufzugswärter (Befähigte Person für Aufzüge zur Befreiung von Personen)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen (DIN 13015)
Ausbildungsbeauftragter
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Baustellenkoordinator
- Baustellenverordnung (BauStellV)
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30 - Geeigneter Koordinator (RAB 30)
Druckbehälter und Rohrleitungen (Befähigte Person)
Druckluftfachkraft
- Druckluftverordnung § 18 (DruckLV)
Hygienebeauftragter
Hygienefachkraft
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Kesselwärter (Befähigte Person für Dampfkesselanlagen)
Laserschutzbeauftragter
- Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung B2 (BGV B2)
- Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung (GUV-V B2)
- "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien" (DIN EN 60825-1)
Medizinprodukte, Sicherheitsbeauftragter für ...
- Medizinproduktegesetz § 30 (MPG)
Pharmazeutischer Informationsbeauftragter
- Arzneimittelgesetz § 74 (AMG)
Pharmazeutischer Stufenplanbeauftrager
- Arzneimittelgesetz § 63 (AMG)
Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB)
- Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen (DIN EN ISO 9001)
Sicherheitsdatenblätter, Fachkundiger für die Erstellung von ...
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe - Sicherheitsdatenblatt (TRGS 220)
Tierschutzbeauftragter
- Tierschutzgesetz § 8 (TierSchG)
Transfusionsschutzbeauftragter
- Transfusionsgesetz (TFG)
- Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 TFG
Transplantationsbeauftragter
- Transplantationsgesetz (TPG)
- Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 TPG
- Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetz
- Richtlinien der Bundesärztekammer
Auflagen beim Umgang mit Gefahrstoffen
Asbest-Sachkundiger
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519)
Begasungsleiter
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 512 (TRGS 512)
Biologische Sicherheit
Entsorgungsverantwortlicher
- Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV)
Explosionsschutzbeauftragter (Befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit 1203 Befähigte Personen (TRBS 1203)
- Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz - Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV)
Gefahrgutbeauftragter
- Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV)
Gefahrstoffbeauftragter
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Gewässerschutzbeauftragter
- Wasserhaushaltsgesetz § 21 (WHG)
Immissionsschutzbeauftragter
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten
- Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
- Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Sprengstoffbeauftragter
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe - Sprengstoffgesetz (SprengG)
Strahlenschutzbeauftragter
Störfallbeauftragter
Siehe auch unter Immissionsschutzbeauftragter
- Bundes-Immissionsschutzgesetz § 53 (BlmSchG)
- Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BlmSchV)
Umweltmanagementbeauftragter (UMB)
- Umweltmanagementsysteme ISO 14001(DIN EN ISO 14001)
- Verordnung 1221/2009 (EG) (EMAS)