IHK Region Stuttgart
REACH Unterstützung
Die europäische REACH-Verordnung regelt „registration, evaluation and authorisation of chemicals“ und ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Leider ist sie sehr umfangreich und wird ständig aktualisiert und geändert.
Eine Übersicht hierzu veröffentlicht das deutsche REACH-CLP-Biozid-Helpdesk, dort findet sich die konsolidierte Fassung auch auf Englisch.
Unternehmen sind vor allem betroffen von Stoffbeschränkungen (Anhang XVII), Stoff-Zulassungen (Anhang XIV), Informationspflichten gemäß Artikel 33 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) sowie als Importeure von Stoffen und Gemischen in die EU (Registrierungspflicht ab 1 Tonne pro Jahr).
Unternehmen sind vor allem betroffen von Stoffbeschränkungen (Anhang XVII), Stoff-Zulassungen (Anhang XIV), Informationspflichten gemäß Artikel 33 (SVHC-Stoffe = substances of very high concern) sowie als Importeure von Stoffen und Gemischen in die EU (Registrierungspflicht ab 1 Tonne pro Jahr).
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) teilt mit, dass die aktuelle Version ihrer Guidances zur Stoffregistrierung unter REACH nun übersetzt in 23 Sprachen – somit auch in Deutsch - zur Verfügung steht. Diese Leitlinien sollen auch dazu dienen, Unternehmen bei der Bestimmung der richtigen Mengenbänder und der nötigen Aktualisierung von Registrierungsdossiers zu unterstützen.