Energieeffizienzklassen

Energiekennzeichen seit März 2021

Vom neuen System betroffen sind Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Lampen. Die neuen Vorgaben ergeben sich aus Verordnungen zur Ökodesign – Richtlinie. Unternehmen, die Produkte mit Etikettierungspflicht in der EU vermarkten, müssen die neuen Etiketten an den betroffenen Produkten deutlich sichtbar anbringen.
Auf den Energieetiketten wird der Energieverbrauch der von Ihnen verkauften oder hergestellten elektrischen Geräte mithilfe einer Skala von A bis G angezeigt. Klasse A (grün) ist die energieeffizienteste, Klasse G (rot) die am wenigsten energieeffiziente. Derzeit können bis zu drei weitere Klassen hinzugefügt werden, sobald die meisten Geräte eines bestimmten Typs Klasse A erreicht haben: A+, A++ und A+++.
Aufgrund der verbesserten Energieeffizienz bei vielen Produkten erreichen immer mehr Geräte die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++. Da dies offensichtlich zu Verwirrung bei den Verbrauchern führt, wird diese Einteilung seit 2021 für die folgenden Produktgruppen nach und nach abgeschafft:
  • Kühlschränke
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Fernsehgeräte
  • Lampen
Die neue Einteilung wird nur die Klassen A bis G umfassen; die Klassen A+, A++ und A+++ fallen weg.

Welche Vorteile bietet dieses System?

Die Energieetiketten ermöglichen es den Kunden, Produkte auszuwählen, die weniger Energie verbrauchen. Dadurch sparen sie Geld. Außerdem sind die Etiketten ein Anreiz für Unternehmen, energieeffiziente Produkte zu entwickeln und in deren Weiterentwicklung zu investieren.

Für welche Produkte sind Energieetiketten vorgeschrieben?

Sie müssen alle Geräte, die Sie in der EU verkaufen und für die eine Etikettierungspflicht besteht, mit einem Energieetikett versehen. In den Verkaufsstellen müssen die Etiketten an jedem Gerät deutlich sichtbar angebracht sein. Wenn Sie Haushaltsgeräte herstellen oder einführen, müssen Sie also darauf achten, dass diese der einschlägigen Richtlinie und den daraus abgeleiteten Rechtsvorschriften entsprechen.

Folgende Produkte sind mit Energieetiketten zu kennzeichnen:
  • Klimaanlagen
  • Haushaltskochgeräte
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter
  • Lampen
  • Einzelraumheizgeräte
  • Haushaltskühlgeräte
  • gewerbliche Kühlgeräte
  • Festbrennstoffkessel
  • Fernsehgeräte
  • Wäschetrockner
  • Reifen
  • Lüftungsanlagen für Privatwohnungen
  • Haushaltswaschmaschinen
Die EU-Vorschriften zur Energiekennzeichnung gelten für Geräte und andere Produkte, deren Gebrauch den Verbrauch von Energie und anderen Ressourcen direkt oder indirekt beeinflussen kann, also energieverbrauchsrelevante Produkte. Sie gelten nicht für gebrauchte Produkte und Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung.

Was gilt es zu beachten?

Als
  • Hersteller mit Sitz in der EU
  • bevollmächtigter Vertreter eines Herstellers mit Sitz außerhalb der EU
  • Importeur
müssen Sie dafür sorgen, dass jedes Gerät, das Sie verkaufen wollen (und für das ein Energieetikett vorgeschrieben ist), mit dem vorgeschriebenen Energieetikett ausgezeichnet ist, das über seinen Energieverbrauch informiert. Außerdem müssen Sie eine technische Dokumentation erstellen. Die Etiketten und Produktinformationen müssen Sie den Händlern kostenlos zur Verfügung stellen (achten Sie darauf, dass die Etiketten sichtbar und gut leserlich angebracht sind).

Registrierung Ihrer Produkte in der Datenbank EPREL

Seit dem 1. Januar 2019 müssen Hersteller, Importeure und bevollmächtigte Vertreter alle Produkte, für die Energieetiketten vorgeschrieben sind, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) registrieren, bevor sie auf dem EU-Markt verkauft werden können.
Wenn Sie Produkte (die ein Energieetikett erfordern) auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht haben:
  • zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. Dezember 2018 – obligatorische Registrierung bis zum 30. Juni 2019
  • vor dem 1. August 2017 (Vermarktung inzwischen eingestellt) – Registrierung auf freiwilliger Basis
Sie brauchen einen EU-LOGIN, um Ihre Produkte in der Datenbank EPREL registrieren zu können.

Online-Verkauf und Fernabsatz von Produkten

Auch beim Online-Verkauf und im Fernabsatz – etwa per Telefon oder Katalog – müssen Sie Ihren Kunden die vorgeschriebenen Produktinformationen zukommen lassen.
Beim Verkauf über das Internet ist Folgendes zu beachten:
  • Die Energieeffizienzklasse des angebotenen Produkts muss entweder aus einer gut lesbaren Abbildung des Energieetiketts (in der Nähe des Kaufpreises) oder
  • aus der direkten Angabe der Energieeffizienzklasse (auf einem Pfeil, der als Link zum eigentlichen Energieetikett dient) ersichtlich sein.

Was sind delegierte Verordnungen?

Um die Einhaltung der EU-Vorschriften zur Energieetikettierung zu gewährleisten, ist in delegierten Verordnungen zur Etikettierung von Haushaltsgeräten festgelegt, welche Kriterien Ihr Produkt erfüllen muss. Insbesondere ist dort geregelt,
  • welche Informationen Sie zur Verfügung stellen müssen,
  • wie Ihr Produkt entsprechend seinem Energieverbrauch und eventueller weiterer Indikatoren wie dem Wasserverbrauch auszuweisen ist,
  • an welcher Stelle die Produktetiketten angebracht werden müssen.
Bei bestimmten Produktgruppen können sich die beteiligten Unternehmen auf freiwillige Vereinbarungen verständigen. Informieren Sie sich, ob solche Vereinbarungen existieren.
Sie sollten außerdem überprüfen, ob Ihr Produkt den europäischen Normen für Ökodesign und Energieetikettierung unterliegt. Diese Normen helfen Ihnen, die EU-Vorschriften zur Energieetikettierung zu erfüllen.