Aufgrund haushaltspolitischer Gesamtlage
Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen
Reduzierung der Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen (Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN), Energieberatung für Wohngebäude (EBW)) ab dem 7. August 2024
Zum 7. August 2024 reduzieren sich die Fördersätze in den Energieberatungsprogrammen EBW und EBN von bisher 80 Prozent auf dann 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die maximalen Zuschussbeträge werden um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt. An der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändert sich nichts. Grund für das Absenken der Fördermittel ist die haushaltspolitische Gesamtlange und die anhaltend hohe Nachfrage nach geförderten Energieberatungen.