Zwischenprüfung Herbst Ausbildung

Zwischenprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Herbst 2025 (XLSX-Datei · 89 KB)

Zwischenprüfung im Herbst 2025

Ausbildungsbetriebe, für deren Auszubildende die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Herbst 2025 vorgesehen ist, erhalten bis Ende April 2025 ein Aufforderungsschreiben von der IHK Region Stuttgart.
Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die mit diesem Schreiben aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich.
Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen bzw. aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Region Stuttgart schriftlich bis zum 19. Mai 2025 zu melden.
Zu diesem Prüfungstermin werden aufgefordert:
  • Auszubildende mit einer 2-jährigen Ausbildungszeit, deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai 2024 und 30. September 2024 begonnen hat.
  • Auszubildende, deren Ausbildung vor dem 1. Mai 2024 begonnen hat und die bislang noch an keiner Zwischenprüfung teilgenommen haben.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
  • In den kaufmännischen Ausbildungsberufen und allen IT-Berufen findet eine schriftliche Prüfung statt.
  • In den gewerblichen Ausbildungsberufen und einzelnen kaufmännischen Berufen wird zusätzlich eine praktische Prüfung abgenommen.