Ausbildung

Abschlussprüfungen Winter 2024/2025

Prüfungstermine

In diesem Dokument finden Sie alle wesentlichen Termine rund um die Prüfung.

Anmeldung

Die Anmeldungen zu den Prüfungen und die Anträge auf vorzeitige Zulassung gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind bis spätestens 31. Juli 2024 bei der IHK Region Stuttgart einzureichen. Der Versand der Anmeldeformulare erfolgt bis Ende Juni 2024 durch die IHK.
Zur Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, entsprechend den Vorgaben zum Prüfungszeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 1 in der Ausbildungsverordnung bzw. der Eintragungsbestätigung.
  2. Prüfungsteilnehmer, die den Teil 1 der Abschlussprüfung wiederholen bzw. nachholen müssen.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Zur Abschlussprüfung und Gestreckten Abschlussprüfung Teil 2 in technischen, kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen werden aufgefordert:
  1. Auszubildende/Umschüler, deren vertragliche Ausbildungs-/ Umschulungszeit bis zum 30. April 2025 endet
  2. Prüfungsteilnehmer, die einzelne Prüfungsfächer, Prüfungsbereiche, einen Prüfungsteil oder die gesamte Abschlussprüfung wiederholen müssen.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn die Anmeldung rechtzeitig erfolgt und die Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für alle regulären Prüfungsteilnehmer inklusive Zusatzqualifikationsprüfungen sowie Abgabe der Anträge auf vorzeitige Zulassung zu den Abschlussprüfungen im Winter 2024/2025 ist der 31. Juli 2024.
Anmeldeschluss für Prüfungsteilnehmer nach § 43 Absatz 2 (Vollzeitschüler) und
§ 45 Absatz 2 BBiG (Externe) zu den Abschlussprüfungen im Winter 2024/2025 ist am 1. Juli 2024.