Abschlussprüfung

Abschlussprüfung nicht bestanden - was jetzt?

Du hast deine Abschlussprüfung nicht bestanden? Keine Panik! Nicht jeder schafft dies beim ersten Anlauf. Du kannst die Abschlussprüfung zweimal wiederholen – also insgesamt dreimal ablegen, um deinen erfolgreichen Abschluss zu erlangen!
Bestehst Du die Abschlussprüfung nicht, hast du mehrere Möglichkeiten
  1. Du verlängerst deine Ausbildung
  2. Du verlängerst deine Ausbildung nicht
  3. Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer
  4. Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

Verlängerung der Ausbildung

Bei einer nicht bestandenen Prüfung können Auszubildende eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses beantragen. Sprich hierzu zuerst mit deinem Ausbildungsbetrieb.
Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchstens jedoch um ein Jahr.
Solltest du nach einem halben Jahr auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, kannst du nochmals bis zum nächsten Prüfungstermin die Verlängerung beantragen. Mit Ablegen der zweiten Wiederholungsprüfung - und spätestens nach insgesamt einem Jahr seit dem ursprünglichen Vertragsende - endet die Ausbildung.
Eine Verlängerung der Ausbildung erfolgt niemals automatisch.

Verlängerungsvertag

Eine Verlängerung muss der IHK Region Stuttgart mit dem Verlängerungsvertrag mitgeteilt werden.
Dieser sollte vor dem regulären Vertragsende bei unserer zentralen Eintragungsstelle digital oder postalisch eingereicht werden:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart
Bezirkskammer Göppingen

Jahnstraße 36
73037 Göppingen
Telefon 07161 6715-8488
Telefax 07161 6715-8455

Berufsschule

Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag verlängert wurde, können auch weiterhin zur Berufsschule.
Der Ausbildungsbetrieb muss dies gegenüber der Berufsschule anmelden.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis

Wenn die Ausbildung verlängert wird, muss auch weiterhin das Berichtsheft geschrieben werden.

Wiederholungsprüfung

Du bekommst automatisch ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung von uns zugeschickt.
Bei einer Vertragsverlängerung zahlt der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsgebühren.

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?

Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

Die Ausbildung wird nicht verlängert

Wenn bei einer nicht bestandenen Abschlussprüfung der Ausbildungsvertrag nicht verlängert wird, endet die Ausbildung mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit (z. B. 31.08.)
In bestimmten Fällen kann an der Wiederholungsprüfung auch ohne Betrieb teilgenommen werden.
Achtung: Bei bestimmten Berufen wird für die Wiederholung von praktischen Prüfungsteilen zwingend ein geeigneter Betrieb benötigt.

Wenn die Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsbetrieb abgelegt werden soll, wende dich bitte zeitnah an deinen zuständigen Prüfungskoordinator bei der IHK Region Stuttgart. Die Prüfungsgebühr musst du in diesem Fall selbst bezahlen.

Berufsschule

Wenn du dich ohne Ausbildungsbetrieb anmeldest, musst du die Berufsschule nicht mehr besuchen.

Berichtsheft/Ausbildungsnachweis

Wird der Ausbildungsvertrag nicht verlängert, musst du kein Berichtsheft mehr schreiben.

Welche Prüfungsbereiche müssen wiederholt werden?

Alle Prüfungsbereiche, in denen weniger als 50 Punkte erreicht wurden, müssen wiederholt werden. Dies gilt bei gestreckten Abschlussprüfungen auch für Teil 1, sofern dort weniger als 50 Punkte erreicht wurden.
Prüfungsbereiche, in denen 50 Punkte oder mehr erreicht wurden, können freiwillig noch einmal abgelegt werden.
In diesem Fall zählt immer das Ergebnis der Wiederholungsprüfung.
Für die Anrechnung der bestandenen Prüfungsleistungen gibt es zwei Beschränkungen:
  • in einigen Berufen gibt es Prüfungsbereiche, die aufeinander aufbauen oder sich aufeinander beziehen. Falls du im Gesamtergebnis solcher Prüfungsbereiche weniger als 50 Punkte erreicht hast, musst du alle aufeinander aufbauenden Prüfungsbereiche wiederholen
  • die Prüfungsergebnisse können nur 2 Jahre angerechnet werden

Besondere Hinweise für Umschüler und überstellte Prüfungsteilnehmer

Umschüler

Wenn du keine reguläre Ausbildung, sondern eine Umschulung absolviert hast, spreche bitte mit deinem Bildungs-/Reha-Träger und/oder dem Kostenträger, inwieweit eine Verlängerung der Bildungsmaßnahme bis zur Wiederholungsprüfung möglich ist.

Überstellte Prüflinge (Mitprüflinge)

Bitte wende dich zunächst an die örtlich zuständige IHK/HWK, bei der dein Ausbildungsvertrag registriert wurde. Von dieser bekommst du Informationen, die speziell für dich gelten.

Abschlussprüfung im 3. Versuch nicht bestanden

In diesem Fall hast du endgültig nicht bestanden und kannst die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf nicht mehr wiederholen.