Verkehrswirtschaft
Ausbildung Gefahrgutfahrer/innen
Stand: 01.01.2025
Anerkennung und Überwachung von Schulungen für Gefahrgutfahrer/innen
Schulungsveranstalter, die Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen eine Anerkennung durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) haben.
Die IHK ist zuständig für die Anerkennung der Schulungsveranstalter und die Überwachung der Fahrzeugführerschulung nach Kapitel 8.2 ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter) in Verbindung mit § 14 Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
Die Schulungsveranstalter müssen ihre Schulungen an den bundeseinheitlichen verbindlichen Kursplänen ausrichten.
Die ordnungsgemäße Durchführung der anerkannten Schulungen wird von der IHK überwacht. Zudem wird die fachliche Eignung der einzusetzenden Lehrkräfte beurteilt.
Seit dem Jahr 2006 setzen die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg ein Fachgremium aus IHK-Mitarbeitern zur Beurteilung angehender neuer Gefahrgutlehrkräfte ein.
Dieses Fachgremium hat die Aufgabe, die fachliche Eignung dieser Lehrkräfte im Rahmen eines Beurteilungsgespräches zu prüfen.
Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, müssen nach 8.2 ADR besonders geschult und geprüft sein. Kennzeichnungspflichtige Mengen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Mengengrenzen nach 1.1.3.6.3 ADR bei der Beförderung der Gefahrgüter überschritten sind (1.000-Punkte-Regelung). Folglich muss der Fahrer im Besitz der ADR-Schulungsbescheinigung sein. Die Beförderungseinheit ist mit orangefarbenen Tafeln zu versehen. Weitere Regelungen sind vom eingesetzten Fahrpersonal und den weiteren am Gefahrguttransport beteiligten und verantwortlichen Personen in den Betrieben und Unternehmen umzusetzen.
Die besondere Schulung der Fahrzeugfüher gilt außerdem für die Beförderung von Gefahrgüter in loser Schüttung (das heißt Beförderung fester Stoffe in Schüttgut-Container) sowie in Tankfahrzeugen. Spezielle Schulungen für den Fahrer gibt es zudem für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (explosiv) und Klasse 7 (radioaktiv).
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter, die Gefahrgutfahrer ausbilden möchten. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme die ADR-Schulungsbescheinigung aus.
Für das Anerkennungsverfahren zur Ausbildung von Gefahrgutfahrer/-innen gelten die Regelungen der aktuell gültigen IHK-Satzung in Verbindung mit den IHK-Kursplänen (ab 1. Januar 2025).
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs an unseren Ansprechpartner, damit wir Ihre Fragen zum weiteren Anerkennungsverfahren, wie die Erfüllung der sachlichen und personellen Voraussetzungen sowie die Umsetzung der Kursvorgaben im Vorfeld Ihrer Antragseinreichung hinreichend beantworten können.