Verkehrswirtschaft

Straßenfracht-Kontrollsystem in Polen

Das polnische „Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr“ ist im April 2017 in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist es, Steuerstraftaten einzuschränken. Die Vorschriften gelten für alle Warengruppen, für die aus Sicht der polnischen Behörden ein erhöhtes Risiko für Steuerbetrug besteht (z.B. Alkohol, Tabakprodukte, Kraftstoffe).
Absender, Empfänger oder Frachtführer sind verpflichtet, den Warentransport in der elektronischen Plattform PUESC zu registrieren. Dabei müssen u.a. Angaben zum Absender, Empfänger, dem geplanten Datum der Beförderung, dem Ver- und Entladeort, der genauen Art der Waren und ihrer Klassifizierung, ihres Gewichts, Volumens und der Menge gemacht werden.
In den Rechtsgrundlagen sind die betroffenen Warengruppen genannt, das polnische Finanzministerium behält sich allerdings vor, im weiteren Verlauf ggf. weitere Warengruppen zu benennen.
Stand: April 2021