Verkehrswirtschaft
ADR-Vertragsstaaten stellen länderspezifische Muster der ADR-Schulungsbescheinigungen zur Verfügung
Bis zum 31.12.2012 haben die Industrie- und Handelskammern den Gefahrgutführerschein in Deutschland in der orangefarbenen Papierform ausgestellt. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es die ADR-Schulungsbescheinigung nur im Scheckkartenformat mit Lichtbild. Dies gilt auch für Ersatzbescheinigungen im Falle von Verlust oder Diebstahl der Bescheinigung. Das bedeutet für die Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung, dass für die Ersatzausstellung immer auch ein Lichtbild in Passbildqualität nach der Passverordnung erforderlich ist.
Die von einigen Staaten zur Verfügung gestellten Muster finden sich auf dem Internetauftritt der UNECE.