Förderung für Unternehmen
E-Mobilität: Förderprogramme
Übersicht
Da die Halbwertszeit der Förderprogramme rund um Anschaffung, Infrastruktur und Betrieb von klimaneutralen Fahrzeugen bzw. solchen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb stark variiert, finden Sie hier zunächst Links auf Webseiten von Institutionen und Behörden, auf denen die aktuell laufenden Förderprogramme zusammengestellt sind.
Übersicht der e-mobil BW GmbH
Übersicht des Verkehrsministeriums BW
Übersicht Förderprogramme Elektromobilität der staatlichen NOW GmbH bzw. deren „Förderfinder“
Übersicht seitens des Bundeamtes für Logistik und Mobilität
Förderung durch den Bund
-
Förderrichtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank und Ladeinfrastruktur (KsNI)
Gültig bis 31. Dezember 2024
Was wird gefördert?
Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe
Beschaffung von betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur
Erstellung von Machbarkeitsstudien
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine
Leasing- oder Mietgeber
Höhe des Zuschusses?
Bei Fahrzeuganschaffung 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben
Bei Tank- und Ladeinfrastruktur 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben
Machbarkeitsstudien werden mit 50 Prozent bezuschusst - E-Lastenfahrräder
Gültig bis 29. Februar 2024
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind,
Was wird gefördert?- E-Lastenfahrrad
- eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport
- maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen
- serienmäßig und fabrikneu sein
- jeweils eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen,
- Transportmöglichkeiten, unlösbar mit dem Fahrrad verbunden
Wie hoch ist die Förderung?
- 25 Prozent der Anschaffungskosten,
- Förderhöchstgrenze 2.500 Euro .
- Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen. - Umweltbonus (Einzelantrag Elektromobilität) inkl. Innovationsprämie
Gültig bis 31. August 2023 (für Unternehmen)
Die Neufassung der Richtlinie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Was wird gefördert?
Seit 1. Januar 2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung
Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs
Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs
Elektrofahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug sein
Netto-Listenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten
Neues Fahrzeugmodell muss sich auf einer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden
Wie hoch ist die Förderung?
Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab (Kauf, Leasing, Gebraucht Fahrzeug), kann aber bis zu 4500 € betragen
Merkblatt zum Förderprogramm
Sammelantrag für Einrichtung einer FahrzeugflotteErgänzend kann die Innovationsprämie auch für bis zu 500 modellgleiche Fahrzeuge gebündelt beantragt werden.
Förderung durch das Land
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen diverse Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW im Detail eingesehen werden können.
Die wichtigsten Förderprogramme:
- Neue Förderung: BW-e-Nutzfahrzeuge
Gültig bis Ende 2023Seit dem 1. November 2022 fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Nutzfahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3) sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen (ohne EG-Klassen, wie bspw. Kehrmaschinen). Die Fördersummen sind gestaffelt nach den EG-Fahrzeugklassen und danach, ob zusätzlich von einer Bundesförderung profitiert wird oder nicht.
Für ein N3-Fahrzeug können beispielsweise bis zu 50.000 € Förderung ausgegeben werden. Durch die gewünschte Kombination mit einer Bundesförderung sinken die Mehrkosten noch weiter.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und wichtige Hinweise finden Sie auf der Website des Ministeriums -
BW-e-solar-Gutschein – Förderung in Höhe von 1.000 Euro, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben. 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
- Förderung für E-Lastenräder (BW) – 25 Prozent der Kosten übernimmt das Verkehrsministerium aufgrund der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW, wenn ein neues Elektrolastenrad für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuer Elektrolastenanhänger für Fahrräder gekauft oder geleast wird. 2.500 Euro Maximalbetrag pro Rad.
- Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und Carsharing
Gültig bis Ende 2023
Was wird gefördert?
Vollelektrische Personenkraftwagen (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb
Pro Antragsteller/in sind maximal 100 Fahrzeuge förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung?
3.000€ erhalten Sie vom Verkehrsministerium für die Unterhaltungs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische E-Taxis, -Mietwagen, -Bedarfsverkehre und Carsharing-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen M1 und N1 (gemäß § 2 Nr. 2 EmoG).
Weitere Förderprogramme sind auch auf den Webseiten der Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg (e-mobil BW GmbH) zu finden.
Stand: Juni 2023