Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Schulungen zur Lebensmittelhygiene
Unternehmen, die mit Lebensmitteln arbeiten und diese an Verbraucher verkaufen, müssen auf Anfrage der Behörden nachweisen, dass sie Fachkenntnisse im Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln haben. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt in § 4 verpflichtende Schulungen für alle betroffenen Arbeitskräfte vor*.
Lebensmittelhygiene ist für jedes Unternehmen, das mit Nahrungsmitteln zu tun hat, entscheidend. Besonders im Gaststätten- und Imbissgewerbe ist es wichtig, sichere Lebensmittel anzubieten. Ein Betrieb mit einem schlechten Ruf hat es schwer, sein Ansehen wiederherzustellen. Gute Lebensmittelhygiene ist daher entscheidend für zufriedene Kunden und geschäftlichen Erfolg.
Sie können die erforderlichen Fachkenntnisse zum Beispiel durch die Teilnahme an Hygiene-Workshops der IHK Region Stuttgart erwerben. In diesen Workshops werden die von der LMHV geforderten Inhalte kompakt und praxisnah vermittelt. Dank der begrenzten Gruppengröße können individuelle Fragen und Themen vertieft werden. Sie lernen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und wie Sie ein eigenes Kontrollsystem aufbauen. Außerdem erhalten Sie viele praktische Tipps und haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich mit anderen auszutauschen.
Die IHK Region Stuttgart (IHK-Bildungshaus Grunbach) bietet monatlich Schulungen zur Lebensmittelhygiene gemäß § 4 LMHV an, sowohl in Präsenz als auch online.
Kosten: 145,00 Euro pro Person
Ausreichende Deutschkenntnisse sind erforderlich.
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob der Kurs für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Hier können Sie sich zu den Schulungen anmelden.
Kosten: 145,00 Euro pro Person
Ausreichende Deutschkenntnisse sind erforderlich.
Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob der Kurs für Ihr Vorhaben geeignet ist.
Hier können Sie sich zu den Schulungen anmelden.
Bitte beachten Sie: Diese Schulung ersetzt nicht die Gaststättenunterrichtung bei der IHK gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz, die für die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis nachzuweisen ist. Und auch nicht die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
*Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten unter Umständen bei Umgang mit ausschließlich verpackten Lebensmitteln und in der Primärproduktion. Wer eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, bei dem die geforderten Kenntnisse vermittelt wurden, muss nicht an einer Lebensmittelhygieneschulung teilnehmen. Genauere Informationen erteilt gerne die IHK.