Handel

Innenstädte attraktiver machen - Quartiere aufwerten

Baden-Württemberg schafft mit dem Gesetz zur Stärkung der Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP), die Möglichkeit für Quartiersgemeinschaften mit einem gemeinsamen Konzept ihr Quartier attraktiver gestalten zu können.  Dabei können unter gewissen Bedingungen alle Eigentümer eines Quartiers verpflichtend gewonnen werden, sich an den Projekten zu beteiligen.

Wie funktioniert dies?

Für ein Antragsverfahren muss sich eine Quartiersgemeinschaft bilden. Die Antragstellung ist möglich, wenn mindestens 15 Prozent der Grundstückseigentümer mit 15 Prozent der Fläche im angestrebten Aufwertungsgebiet (Business Improvement District - BID) zustimmen. Die Quartiersgemeinschaft legt dann ein- bis zu fünfjähriges Maßnahmen- und Finanzierungskonzept vor. Die Finanzierung erfolgt durch eine Sonderabgabe bei allen Grundstückseigentümern im Aufwertungsbereich. Der Verteilungsmaßstab wird von der Gemeinde in der Satzung festgelegt. Keine Sonderabgaben fallen an für Grundstücke, die zu Wohnzwecken genutzt werden oder wenn kein Zusatznutzen erkennbar ist.
Die Gemeinde erlässt eine auf die Laufzeit befristete Satzung über die Bildung eines eigentümergetragenen Aufwertungsbereichs, wenn nicht mehr als ein Drittel der Abgabenpflichtigen mit mindestens einem Drittel der Fläche widersprechen. Zwischen Gemeinde und Quartiersgemeinschaft wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Einhaltung der Pflichten sowie zu Zielen und Aufgaben abgeschlossen.

Erster Projektansatz in Baden-Württemberg

Immobilieneigentümer der Untertürkheimer Innenstadt haben sich 2016 im Verein „Untertürkheim.Mittendrin” zusammengeschlossen, um den engeren Ortskern Untertürkheims attraktiver zu gestalten. Dazu gehören neben Marketingmaßnahmen auch Veränderungen im öffentlichen Raum. Auf der Webseite des Vereins finden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Aktuelles und Wissenswertes zum Verein und dessen Vorhaben.