Versicherungsvermittler, -berater und Produktakzessorische Vermittler
Antragsformulare
Da der Gesetzgeber verschiedene Vermittlertypen unterscheidet für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten, können Sie unten auswählen, wie Sie tätig sind und erhalten die entsprechenden Hinweise und Formulare.
Bitte beachten Sie auch:
- Die IHK Region Stuttgart ist für Sie zuständig, sofern sich Ihre Hauptniederlassung in diesem IHK-Bezirk befindet.
- Sie müssen für die Erlaubnis beziehungsweise die Erlaubnisbefreiung und die Registrierung zwei Anträge stellen.
- Bitte reichen Sie den Antrag nur vollständig mit allen Antragsformularen und Nachweisen ein. Damit ermöglichen Sie eine schnelle Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
- Eine Erlaubniserteilung beziehungsweise Registrierung kann nur erfolgen, wenn die angegebene Anschrift mit der beim Gewerbeamt und dem Handelsregister gemeldeten Adresse übereinstimmt. Bitte veranlassen Sie gegebenenfalls eine Gewerbeummeldung vor Einreichung Ihres Antrags.
Gewerberlaubnis § 34d GewO
Anträge Versicherungsvermittler
Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter benötigen eine Gewerberlaubnis nach § 34d GewO, um in das öffentliche Versicherungsvermittlerregister eingetragen zu werden. Wie stellt man einen Antrag bei der IHK?
Anträge auf Erlaubnisbefreiung
Produktakzessorische Versicherungsvermittler
Wenn die Versicherungsvermittlung als Ergänzung einer Haupttätigkeit betrieben wird, wie es beispielsweise häufig bei Autohäusern der Fall ist, kann die zuständige IHK auf Antrag eine Erlaubnisbefreiung erteilen.
Antragsformulare
Versicherungsberater
Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO).