Informationen für Immobiliardarlehensvermittler
Infos, Formulare & Checklisten
In Baden-Württemberg sind die Industrie- und Handelskammern für die Erteilung der Erlaubnis zur gewerblichen Immobiliardarlehensvermittlung zuständig. Gewerbetreibende wenden sich an die zuständige Kammer, d.h. dass Vermittler und Berater aus der Region Stuttgart den Antrag auf die Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung (GewO) bei der IHK Region Stuttgart stellen.
Der Antrag wird mit Hilfe der unten aufgeführten Formulare gestellt. Im Rahmen des Antragsverfahrens muss nach § 34i GewO geprüft werden, ob der Antragsteller
- persönlich zuverlässig ist,
- in geordneten Vermögensverhältnissen lebt,
- sachkundig ist sowie
- eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung vorweisen kann.
Die erforderlichen Nachweise zur Beurteilung der oben genannte Kriterien finden Sie in den Antragsformularen aufgelistet. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die ebenfalls unten abrufbaren Checklisten als Orientierung zu verwenden, welche die Nachweise übersichtlich auf einer Seite aufführen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Erlaubnisantrag auch ein Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister zu stellen ist. Sofern sich Ihre Hauptniederlassung im Zuständigkeitsbereich der IHK Region Stuttgart befindet. Wir empfehlen Ihnen, die Anträge gemeinsam zu stellen. Wenn Sie die Erlaubnis jedoch im Vorfeld einer Neugründung stellen und die Tätigkeit nicht sofort aufnehmen wollen, können Sie die Registrierung auch später beantragen.
Mit der Antragstellung werden Gebühren erhoben, die Sie im Einzelnen dem Gebührentarif der IHK Region Stuttgart entnehmen können (unter Publikationen abrufbar).
1. Erlaubnis und Registrierung
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung und zum Hochladen Ihrer vollständigen Unterlagen den Link zu unserem Online-Antragsverfahren. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet. Dieses bundes- und kammerweite Projekt ist Ausweis moderner Wirtschaftsverwaltung und soll den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden nach einem unkomplizierten und bedienerfreundlichen Erlaubnisverfahren entsprechen.
Den Link zum Online-Antragsverfahren können Sie in einem gängigen und aktuell unterstützten Browser öffnen, beispielsweise Google Chrome, Microsoft Edge und Mozilla Firefox. Das Online-Antragsverfahren wird vom Internet Explorer NICHT unterstützt.
Um sich einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, können Sie hier vorab die jeweiligen Checklisten einsehen:
Natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, OHGs und KGs sowie im Handelsregister eingetragene Kaufleute) benötigen die Unterlagen laut:
Checkliste Erlaubnisantrag für natürliche Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für natürliche Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)
Juristische Personen (GmbHs, AGs und Genossenschaften) verwenden bitte das
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei Gesellschaften in Gründung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei bestehenden Gesellschaften) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei Gesellschaften in Gründung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 88 KB)
Checkliste Erlaubnisantrag für juristische Personen (bei bestehenden Gesellschaften) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB)
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit können auch ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beim Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hier finden Sie auch ein Merkblatt zu den Beleg-Arten. Für Ihren Antrag ist die Beleg-Art OG ausreichend.
2. Formular zur Registerdatenänderung
Wenn Sie eine bestehende Registrierung anpassen möchten, zum Beispiel wegen eines Umzugs, verwenden Sie bitte das Formular zur Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB).
3. Muster zum Nachweis der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie, dass mit der Erlaubnis nach § 34i GewO die Pflicht besteht, ununterbrochen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert zu sein. Wenn Sie die Versicherung wechseln, müssen Sie der IHK umgehend eine neue Versicherung nachweisen. Ihr Versicherer erstellt Ihnen dafür eine Bestätigung zur Vorlage bei der IHK, in der Regel auf eigenem Briefpapier. Sollte dies nicht der Fall sein, können folgende Muster verwendet werden (natürlich auch bei der ersten Erlaubnisbeantragung):
- Für den Erlaubnisinhaber: Musterbestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 33 KB).
- Für eine evtl. vorhandene Personenhandelsgesellschaft: Musterbestätigung PHG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 24 KB).
- Für einen Gruppenvertrag: Musterbestätigung bei Gruppenvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB).
4. Ergänzung weiterer EU- oder EWR-Staaten
Wenn Sie bereits registriert sind und in einem weiteren EU- oder EWR-Staat tätig werden möchten, verwenden Sie bitte die Mitteilung zur Ergänzung weiterer EU- oder EWR-Staaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 16 KB).
Stand: Februar 2024