Berufspflicht für Finanzanlagenvermittler/-berater

Statusbezogene Erstinformation

Nach § 12 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) müssen Finanzanlagenvermittler dem Anleger vor der ersten Anlageberatung oder –vermittlung die nachfolgenden Angaben klar und verständlich in Textform mitteilen. Dabei sollten die Informationen dem Kunden schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (wie etwa Diskette, CD-Rom, DVD) übergeben werden. Dies ist z.B. möglich auf dem Briefbogen, einer Visitenkarte, Broschüre oder mit einer E-Mail des Vermittlers. Zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten sollten sich die Vermittler den Empfang vom Anleger bestätigen lassen. Der Vermittler hat auch sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen. Mitzuteilen sind:
  1. der Familienname, Vorname sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
  2. die betriebliche Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Anleger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit dem Vermittler in Kontakt zu treten; insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
  3. die Auskunft,
    - ob der Eintragungspflichtige als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis
    nach § 34f Abs.1 S.1 Nr.1 GewO,
    nach § 34f Abs.1 S.1 Nr.2 GewO
    oder § 34f Abs.1 S.1 Nr.3 GewO
    - oder als Honor-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h Abs.1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 und § 34f Abs.1 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 GewO
    in das Register nach § 34 f Abs. 5 i.V.m. § 11a Abs. 1 GewO eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt.
  4. die Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden, sowie
  5. die Anschrift der für die Erlaubniserteilung nach § 34f Abs.1 GewO zuständigen Behörde sowie die Registrierungsnummer, unter der im Register eingetragen wurde.
    Die Adresse der IHK Region Stuttgart als Erlaubnisbehörde ist:
    IHK Region Stuttgart
    Jägerstraße 30
    70174 Stuttgart
    Die Adresse der Registerstelle nach § 11 a GewO ist:
    Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) KdöR
    Breite Straße 29
    10178 Berlin
    Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 €/Anruf)
    www.vermittlerregister.info
Die oben erwähnten Informationen dürfen nach § 12 Abs. 3 FinVermV mündlich mitgeteilt werden, wenn der Anleger dies wünscht. In diesem Fall sind dem Anleger die Angaben unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform zur Verfügung zu stellen. Für Vermittler, die bereits eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder § 34e Abs. 1 GewO besitzen, gilt: die oben genannten Informationspflichten sind erfüllt, sofern die Informationspflichten nach § 11 der Versicherungsvermittlerverordnung erfüllt und die oben genannten Angaben darin enthalten sind.
Bitte beachten Sie: Neben den Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt sind die weiteren Informations- und Dokumentationspflichten (z.B. zu Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikten) vor Vertragsschluss zu beachten, die sich aus den §§ 13 ff. FinVermV ergeben.
Stand: Juni 2022