IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügt, um in gewerblichen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen Aufgaben im Schutz- und Sicherheitsbereich insbesondere in Bewachungs-. Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, zu übernehmen.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
- eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
- ein Mindestalter von 24 Jahren und
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Dieser Nachweis ist durch Zeugnisse und/oder Tätigkeitsbescheinigungen zu erbringen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Anträge sind bei den IHK-Ansprechpartnern erhältlich.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt und gliedert sich in folgende drei Handlungsbereiche:
I. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
- Rechtskunde
- Dienstkunde
II. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
- Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
III. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
Die Prüfung wir in den Handlungsbereichen I. und II. als schriftliche Prüfung in Form von praxisorientierten Situationsaufgaben und im Handlungsbereich III als mündliches, situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt.
Der Prüfungsteilnehmer muss in dem situationsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, berufsspezifische Situationen zu erkennen, ihre Ursachen zu klären und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen.
5. Ergebnis der Prüfung
Jeder der drei Handlungsbereiche wird gesondert nach Punkten bewertet. Bei einer mangelhaften Prüfungsleitung in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe wird eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der drei Handlungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
6. Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung erfolgt auf Antrag. Der Teilnehmer wird von einzelnen Prüfungsfächern befreit, in denen die Leistungen ausreichend waren, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren nach nicht bestandener Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach §§ 53 und 56 des Berufsbildungsgesetzes und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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WBS TRAINING AG
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Sophienstr. 41, 70178 Stuttgart
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ASW Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e.V |
Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart
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IBS Institut für Bildung und Sicherheit Region Südwest
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Wolf-Hirth-Straße 10, 71034 Böblingen
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DASM Deutsche Akademie für
Sicherheits- und Managementausbildungen GmbH
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Willy-Brandt-Str. 54
70173 Stuttgart |
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Sicherheitsakademie STEINER GmbH
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Innere Brücke 7
73728 Esslingen
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BZBG Bildungszentrum für das Bewachungsgewerbe GmbH
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Bahnhofstr. 47, 70771 Leinfelden-Echterdingen
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