IHK-Fortbildungsprüfung
Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin – Vernetzte Industrie Bachelor Professional in Smart Industry (IHK)
1. Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin – Vernetzte Industrie und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet vernetzte und digitale Produktionsprozesse planen, gestalten, implementieren, sichern und optimieren sowie Führungsaufgaben wahrnehmen zu können.
- Gestalten von Prozessen und Leiten von Projekten in den Handlungsfelder, Entwicklung, Produktion und Logistik sowie Service,
- Organisieren, Anwenden und Koordinieren von vernetzten Systemen,
- Koordinieren und Führen aller Prozessbeteiligten.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben soll eine vertiefte technische Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, genutzt werden.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige, einschlägige Berufspraxis in der Industrie oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufspraxis in der Industrie oder
- eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufspraxis in der Industrie nachweist oder
- den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten aus Prüfungsteilen, die auf das Ziel zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin - Vernetzte Industrie ausgerichtet sind und mindestens sechs Monate einschlägige Praktika oder Berufspraxis nachweisen kann.
Die geforderte Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin – Vernetzte Industrie haben.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Antrag auf Zulassung unter Downloads in der rechten Service-Spalte.
4. Qualifikationsbereiche und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Prozess- und Projektmanagement in den Handlungsfeldern
- Entwicklung
- Produktion und Logistik
- Service
- IT Kompetenzen in der vernetzten Industrie
- Digitale Vernetzung
- IT-Sicherheit und Datenschutz
- Management und Führung
- Organisation und Unternehmensführung
- Personalmanagement und Koordinieren von Prozessbeteiligten
- Situationsbezogener Prüfungsteil
- Präsentation und Fachgespräch
5. Ergebnis der Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn die drei einzelnen Prüfungsteile jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Der Situationsbezogene Prüfungsteil ist bestanden, wenn er mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist. Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch gehen zu gleichen Teilen in die Bewertung ein.
Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsteile erneut abgelegt werden.
6. Wiederholung der Prüfung
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Dabei können auch bestandene Prüfungsteile auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart und den besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin – Vernetzte Industrie vom 28. März 2019 durchgeführt.
8. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
---|---|---|
IHK-Bildungshaus der IHK Region Stuttgart |
Goethestraße 31 73630 Remshalden |
Telefon 07151 7095-0 ihk-bildungshaus@stuttgart.ihk.de www.ihk-bildungshaus.de |
GARP - Bildungszentrum für die IHK Region Stuttgart e.V. | Carl-Orff-Weg 11 73207 Plochingen |
Telefon 07153 8305-0 info@garp.de www.garp.de |
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
9. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.