Veranstaltung am 11.07.2024

Q-Guide live in Esslingen


Vielfalt in der Belegschaft bedeutet auch Vielfalt in der Weiterbildung: Ein standardisiertes Vorgehen wird den vielfältigen individuellen Lernstilen, Entwicklungswegen und Einstellungen aller Mitarbeitenden oft nicht gerecht und birgt die Gefahr, einzelne Beschäftigtengruppen zu verlieren oder sogar komplett zu übergehen.
Gemeinsam mit den Partnern des Weiterbildungsverbunds Region Stuttgart laden wir Sie daher ein, am 11. Juli 2024 von 9 bis 13.30 Uhr in der Zukunftswerkstatt 4.0 in Esslingen einen Blick darauf zu werfen, wie Sie Ihre Mitarbeitenden zielgerichtet, passgenau und effektiv weiterbilden können.
Hier geht es zum Programm oder direkt zur kostenfreien Anmeldung.
Was erwartet Sie?
  • Einblicke in die betriebliche Praxis: Erfahren Sie, wie Greiner BioOne aus Frickenhausen An- und Ungelernte zu qualifizierten Fachkräften weiterbildet.
  • Impulse & Orientierung: Wie die betriebliche Weiterbildung passgenau gestaltet werden kann, zeigt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) in einem Vortrag. Freuen Sie sich darüber hinaus auf die Expert*innen aus dem Weiterbildungsverbund in vier Lernräumen mit dem Fokus auf ausländische Fachkräfte, An- und Ungelernte, ältere Beschäftigte und Führungskräfte.
  • Austausch & Vernetzung: Nutzen Sie die Gelegenheit, sich in entspannter Atmosphäre und in den Lernräumen mit anderen Unternehmen auszutauschen. Nehmen Sie dabei Handlungsansätze für Ihre eigene Arbeit mit und knüpfen Sie wertvolle Kontakte.
Machen Sie sich auf den Weg in die Zukunft und gewinnen Sie wertvolle Umsetzungsideen, um Ihre Mitarbeitenden optimal zu fördern und Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

Ansprechpartnerin:
Vanessa Krüger
Projektleiterin
Geschäftsbereich Fachkräfte
Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH

Kontakt:
0711 / 2 28 35-883



Hinweis: Freistellungsmöglichkeit für Betriebsratsmitglieder nach §37 Abs. 6 BetrVG
Für eine Befreiung von der beruflichen Tätigkeit gemäß §37 Abs. 6 BetrVG muss ein Antrag beim Arbeitgeber für die Teilnahme an dieser Veranstaltung gestellt werden. Die Veranstaltung steht dabei im direkten Zusammenhang mit den Aufgaben des Betriebsrats (siehe § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG; §92 Abs. 1 BetrVG; §92a BetrVG; §§96, 97, 98 BetrVG).