IHK-Weiterbildung
In der Prüfung
Wie ist der Ablauf der Prüfungen?
Den genauen Ablauf bekommen Sie rechtzeitig per Post mitgeteilt. Hier finden Sie die Übersicht der schriftlichen Prüfungstermine.
Den genauen Ablauf bekommen Sie rechtzeitig per Post mitgeteilt. Hier finden Sie die Übersicht der schriftlichen Prüfungstermine.
Was darf ich am Prüfungstag nicht vergessen?
Bitte bringen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität zu jeder Prüfung Ihre Einladung und einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass mit.
Der Einladung können Sie entnehmen, ob und welche Hilfsmittel (z. B. Formelsammlungen, Gesetztestexte…) in der Prüfung zugelassen sind.
Hier ist eine Übersicht der zugelassenen Hilfsmittel.
Bitte bringen Sie zur Überprüfung Ihrer Identität zu jeder Prüfung Ihre Einladung und einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass mit.
Der Einladung können Sie entnehmen, ob und welche Hilfsmittel (z. B. Formelsammlungen, Gesetztestexte…) in der Prüfung zugelassen sind.
Hier ist eine Übersicht der zugelassenen Hilfsmittel.
Wie trete ich von der Prüfung zurück, was passiert wenn ich nicht an der Prüfung teilnehme?
Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Versäumt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.
Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer an der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.
Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.