Mautpflicht in Deutschland

Mautpflichtgrenze ab 3,5 Tonnen

Die Ende 2023 erhöhte Lkw-Maut für Deutschlands Bundesstraßen und Autobahnen wurde zum 1. Juli 2024 auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen erweitert. Diese Mehreinnahmen sollen der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur und dem Ausbau des Schienennetzes dienen.

Wie hoch ist die Mautgebühr?

Die genaue Mautgebühr lässt sich nicht definieren. Unterschiedliche Faktoren wirken sich auf die Höhe der Mehrkosten aus. So spielt die Länge der zurückgelegten Strecke sowie die Schadstoffklasse eine erhebliche Rolle bei der Berechnung. Dies konfrontiert insbesondere kleinere Betriebe mit enormen finanziellen Belastungen.

Wer ist von der Maut befreit?

Von der Mautpflicht befreit sind Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Gewerbe, aus der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung sowie Ausbildungsberufe, die beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) dem Handwerk zugeordnet sind. Vorausgesetzt wird der Nachweis, dass die Fahrt unter diese Handwerkerausnahme fällt. Bei einer Mautkontrolle genügt das Vorlegen der Handwerks-/Gewerbekarte, eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder ein Lieferschein bzw. der Kundenauftrag. Auch emissionsfreie Fahrzeuge sind vorerst von der Mautpflicht befreit.

Wer fällt nicht in die Handwerkerausnahme?

Kleine und mittelständische Unternehmen aus den Branchen Messebau, Gartenbau, oder Veranstaltungstechnik können als handwerksähnliche Gewerbe angesehen werden, sind jedoch bei der Ausnahmeregelung nicht berücksichtigt und von der Neuregelung genauso betroffen wie das Transportgewerbe. Dies führt zu großen Herausforderungen, wie die damit entstehenden Mehrkosten am Markt durchzusetzen.
Aktuell ist die Einstellung auf die Gesetzesänderung betroffener Unternehmen unabdingbar. Ratsam ist ein schnellstmöglicher Einbau der Geräte zur Mauterfassung und die Registrierung der Fahrzeuge bei Toll Collect sowie das Überdenken der Kalkulation aufgrund der aus der Mautpflicht resultierenden Mehrkosten.

Wie steht es um emissionsfreie Alternativen?

Der Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge gestaltet sich momentan noch schwierig. Die Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge bringen einen erheblichen Mehraufwand mit sich und belasten insbesondere kleinere Betriebe.
Außerdem führt das knappe Angebot an geeigneten Elektro- oder Wasserstofffahrzeugen zu erheblichen Lieferengpässen und stellt für Unternehmen eine erhebliche Herausforderung bei der Umstellung dar.
Die noch nicht flächendeckend ausgebaute Infrastruktur sorgt ebenfalls für einen langsamen Umstieg bei dem breiten und bundesweiten Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben. Die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur bildet jedoch die Basis für eine erfolgreiche Wende. Dies setzt im Vorwege einen starken Ausbau der Energieerzeugung sowie der Strom- und Wasserstoffnetze voraus.

Welche Herausforderungen kommen zusätzlich?

Bisweilen waren gewerbliche Transportunternehmen oder Betriebe betroffen, bei denen der Transport als Werkverkehr große Gewichtung einnimmt. Die Absenkung der Pflichtgrenze veranlasst nun auch kleine Gewerbetreibende, bei denen der Transport von Material und Ausrüstung nur eine Nebentätigkeit darstellt, sich mit der Maut zu befassen. Viele Betroffene sind sich über die Zahlung der Mautpflicht nicht bewusst. Daher entsteht die Gefahr, durch Unkenntnis zum Mautpreller zu werden.

Wie unterstützen die Industrie- und Handelskammern?

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) setzt sich bei der Bundesregierung ein, dass weitere Gewerbe unter diese Ausnahmeregelung fallen. Eine Möglichkeit, zahlreiche Gewerbe sachgerecht von der Maut zu befreien, könne seitens der DIHK, durch eine Anlehnung an das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erfolgen. Dies gilt nicht für den Transport von notwendigem Material, Ausrüstung oder Maschinen, wenn dieser nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt. Der Vorschlag, die Maut auf Gewerbe zu fokussieren, auf die diese Vorschriften Anwendung finden, wurde mit Hinweis auf das Europarecht und dem Bezug auf das Handwerk und die handwerksähnlichen Berufe verworfen.
Die regionalen IHKs setzen sich weiterhin stark für eine Anpassung ein, unterstützen Unternehmen beratend und stehen laufend im Kontakt mit den Mitgliedern des Bundestages, um schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen.