Übersicht

Aktuelle Planverfahren

Die IHK wird als Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen und bei weiteren Planverfahren angehört. Die IHK Elbe-Weser vertritt in diesem Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen zu vermeiden.
Für den Fall, dass in einem Planverfahren unterschiedliche Interessen von Kommunen und Gewerbetreibenden aufeinander treffen, versucht die IHK, im konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herzustellen.
Sind Sie betroffen? Haben Sie Bedenken? Nur durch fristgerechte Stellungnahme bei Ihrer Kommune vor Ort können Sie im Konfliktfall Ihre Interessen, Wünsche und Rechte geltend machen!
Die regelmäßig aktualisierte Liste der Aufstellungs-, Änderungs- und Anhörungsverfahren für neue Planverfahren erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls ihr Unternehmen betroffen ist, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner der IHK Elbe-Weser.
Die Kommunen bieten die Dokumente zu den dargestellten Planverfahren in der Regel auf ihren Internetseiten zum Download an.
Letzte Aktualisierung: 13. September 2024
Planungsträger
Name des Plans / Zeitraum der öffentlichen Auslegung
Frist Stellungnahme (IHK)
Samtgemeinde Selsingen
47. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Sonderbaufläche „Bioenergie“ und Wohnbaufläche in Ober Ochtenhausen)
Öffentliche Auslegung: 23.09.2024 bis 25.10.2024
15.10.2024
Hansestadt Stade
Neufassung der Gestaltungssatzung Stade-Altstadt
Öffentliche Auslegung: 16.09. bis 30.09.2024
16.10.2024
Landkreis Osterholz
Aufstellung des Teilprogramms Wind des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osterholz
Öffentliche Auslegung: 02.08.2024 bis 15.11.2024
29.11.2024
Landkreis Rotenburg (Wümme)
2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms zur Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung
Öffentliche Auslegung: 16.09.2024 bis 29.11.2024
29.11.2024
Alle Angaben sind ohne Gewähr.