Aufgrund unserer Umbenennung finden vom 26. September bis 1. Oktober Umstrukturierungen an unseren IT-Systemen statt. Während dieser Zeit sind wir daher unter Umständen vorübergehend nur eingeschränkt erreichbar bzw. können nicht alle gewohnten digitalen Services durchgängig anbieten.
Seit dem 16. September finden zudem Umbauarbeiten auf der Website statt. Daher können auch hier einzelne Inhalte zeitweise nicht erreichbar sein. Danke für Ihr Verständnis!
Nr. 1701736
Dienstleistungen

Versicherungsvermittler

Das Versicherungsvermittlergesetz sieht eine Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater vor und führte bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden ein. Die Zulassung als Versicherungsvermittler ist demnach nur möglich, wenn die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen vorliegen.
Die Versicherungsvermittlerverordnung regelt insbesondere Details des Sachkundenachweises, die Sachkundeprüfung und die Anforderungen an die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Industrie- und Handelskammern sind die "zuständige Stelle" für die Führung des Registers und auch zuständig für die Erlaubniserteilung. Auch die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler wird von den Kammern abgenommen.
Peter Al Yaakoub
Recht und Steuern
Vermittlerwesen
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