Immissionsschutz

Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Der Leitfaden des Niedersächsischen Umweltministeriums soll (potenzielle) Antragsteller bei der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und einer ggf. erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung unterstützen und dazu beitragen, die Dauer des Genehmigungsverfahrens zu verkürzen. 
Dabei wurde der Leitfaden so konzipiert, dass er über die wesentlichen rechtlichen Anforderungen, den Verfahrensablauf, die Zuständigkeiten, Beschleunigungsoptionen und Fristen informiert. Er berücksichtigt die im Immissionsschutzrecht zur Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) sowie der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) vorgenommenen Änderungen ebenso wie die Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU. 
Um eine leichtere Orientierung zu gewährleisten, ist der Leitfaden in drei Schritte gegliedert:
  1. BlmSchG-Genehmigung: ja oder nein?
    Hier wird darüber informiert, ob eine immissionsschutzrechtliche BlmSchG-Genehmigung oder eine störfallrechtliche Genehmigung benötigt wird.
  2. Bauleitplanung, Umwelt & Naturschutz
    Der (potenzielle) Antragsteller erfährt, welche naturschutzrechtlichen Aspekte relevant sind, ob das Vorhaben dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegen könnte und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Vorhabenplanung berücksichtigt werden muss.
  3. Das BlmSchG-Genehmigungsverfahren
    Hier wird über die Genehmigungsverfahren und ihre Durchführung informiert. Dabei wird zwischen einem Genehmigungsverfahren bei Erstgenehmigung und einem Verfahren bei Änderung einer Anlage unterschieden. Zudem wird auf Beschleunigungsmöglichkeiten eingegangen.