Stoffe und Gemische
CLP-Verordnung
Seit Januar 2009 ist die aktuelle EU-Chemikalien-Verordnung CLP (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging) in Kraft.
Die Ziele der CLP-Verordnung sind:
- Umgang mit gefährlichen Chemikalien sicher gestalten
- freier Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten Erzeugnissen
- weltweite Harmonisierung und Vereinfachung des Welthandels im internationalen Chemikalienhandel
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Nach ihr müssen gefährliche Stoffe und Gemische eingestuft und mit Gefahrensymbolen sowie Sicherheitshinweisen versehen werden. Der nationalen REACH-CLP-Biozid-Helpdesk gibt umfangreiche Informationen zur CLP-Verordnung. Informationen zur Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenhinweisen sowie Arbeitsschutzaspekten von vielen Stoffen und Gemischen lassen sich in der GESTIS-Stoffdatenbank recherchieren.