Green Deal aktuell

EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur

Lange wurde die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (WiederherstellungsVO) kontrovers diskutiert. Am 17. Juni hat der Umweltrat dem Kompromissvorschlag nun doch zugestimmt und damit den Weg für das Inkrafttreten der umstrittenen Verordnung freigemacht.
Die WiederherstellungsVO ist ein wesentlicher Baustein der Biodiversitätsstrategie des Green Deal. Das übergreifende Ziel ist, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und der Meeresfläche der EU, die der Wiederherstellung bedürfen, entsprechend Maßnahmen zu ergreifen. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme abgedeckt sein, die der Wiederherstellung bedürfen. Dazu müssen die Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne erarbeiten, die die wiederherzustellende Gesamtfläche sowie einen Zeitplan beinhalten. Ein erster Entwurf ist binnen 24 Monaten nach Veröffentlichung der Verordnung vorlegen.
Beispiele für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur sind unter anderem:
  • das Entfernen nicht heimischer Gewächse auf Grünland, in Feuchtgebieten und in Wäldern
  • die Wiedervernässung trockengelegter Torfmoore
  • die bessere Vernetzung von Lebensräumen
  • ein verringerter Einsatz chemischer Pestizide und Düngemittel bzw. der Verzicht darauf
  • die Förderung der Erhaltung unberührter Natur.
Proteste gegen die Verordnung kamen vor allem aus der Landwirtschaft, allerdings sind auch Folgen für die Wirtschaft zu erwarten. Die Ausweisung neuer Gewerbeflächen dürfte in Zukunft (noch) schwieriger werden.