Aus- und Weiterbildung

Industriekaufleute - Hinweise zur Durchführung der Projektarbeit

Fachaufgabe

Der Ausbildungsbetrieb hat dem Auszubildenden in einem Einsatzgebiet Fachaufgaben zu übertragen, die einsatzgebietsspezifische Lösungen und die Koordination der einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse erfordern.
Die Fachaufgaben sind nicht inhaltlich konkretisiert, sondern werden durch allgemeine Lernziele unter der Berufsbildposition 10 beschrieben, um eine breite Anwendung zu gewährleisten. Die für die Prüfung ausgewählte Fachaufgabe sollte dem Prüfling ausreichende Möglichkeiten bieten, seine Fertigkeiten und Kenntnisse bei der Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld darzustellen.
Die ausgewählte Fachaufgabe aus dem festgelegten Einsatzgebiet, die inhaltlich Gegenstanddes Reports, der Präsentation und des Fachgespräches werden soll, ist durch eine Kurzbeschreibung vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
Neben der Bezeichnung der Aufgabenstellung muss aus der Kurzbeschreibung auch deutlich werden, welche Lösung angestrebt wird und wie die komplexe Fachaufgabe und die ganzheitlichen Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeitet werden.

Antragsverfahren

Die Einreichung der Kurzbeschreibung erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf dem vorgesehenen Formular auf der Website der IHK Stade.
Bitte beachten Sie auch die „Checkliste für die Antragstellung"
Eine Firmenbroschüre, ein Firmenorganigramm und ein Abkürzungsverzeichnis können zum besseren Verständnis der Fachaufgabe beigefügt werden.

Anmeldeschluss

Für die Sommerprüfung: 1. Dezember des Vorjahres
Für die Winterprüfung: 1. Juni des Jahres
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist.
Sie erhalten in jedem Fall von der IHK eine schriftliche Mitteilung. Bei einer Genehmigung mit Auflage muss kein neuer Antrag eingereicht werden. Die Auflage muss allerdings bei der Erstellung der Fachaufgabe und der späteren Präsentation berücksichtigt werden. Wird der Antrag abgelehnt, muss ein neuer Antrag eingereicht werden. Hierfür wird Ihnen eine angemessene Nachfrist mitgeteilt.
Mit der Durchführung der Fachaufgabe darf erst begonnen werden, nachdem der Prüfungsausschuss den Antrag genehmigt hat!

Report

Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Er dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.
Der Report soll höchstens 5 reine Textseiten (DIN A4, Grundschrift: 12 Punkt, einseitig beschrieben) umfassen. Im Textteil sind die Seiten fortlaufend zu nummerieren. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen und die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über die durchgeführte Fachaufgabe gehören nicht zum Textteil.
Der linke und rechte Seitenrand soll je 2,0 cm betragen, oben und unten 1,5 cm. Die Arbeiten sind mit einzeiligem Abstand maschinell zu erstellen. Vor neuen Absätzen ist der doppelte Zeilenabstand vorzusehen. Überschriften sind im Text ihrer Bedeutung entsprechend durch größere Abstände oder größere Schriftgrade – unbeschadet sonstiger Hervorhebungen – darzustellen.
Alle übernommenen Inhalte (wörtlich oder gedanklich) aus urheberrechtlich geschützten Werken Dritter sind am Ende des Reports unter Nennung des Verfassers und des genauen Ortes der Fundstelle zu erklären. Diese eindeutige Kennzeichnung bezieht sich auf Bücher, Zeitschriften und alle digitalen Medien (Webseiten, Software etc.) Die eigene Erstellung des Reports muss klar erkennbar sein.
Der Report soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die notwendigen Koordinierungsprozesse sowie das Ergebnis beinhalten. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden.
Der Report muss zusammen mit dem Vordurck Bestätigung über durchgeführte Fachaufgabe in fünffacher Ausfertigung (davon 1 mal als kopierfähige Vorlage, nicht gebunden) abgegeben werden.
Der Ausbildungsbetrieb muss bestätigen, dass die im Report dokumentierte Fachaufgabe vomPrüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden ist.
Abgabe: Bis zum 1. Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
Achten Sie bei der Erstellung des Reports auf eine angemessene, ordentliche und orthographisch korrekte Ausdrucksweise. Benutzen Sie die unternehmensinternen/ brancheninternen Begriffe nur dort, wo sie nötig sind. Verwenden Sie eigene Formulierungen.
Auch wenn der Report nicht bewertet wird, sollte der Prüfling auf sorgfältige Ausführung bedacht sein, zumal die Präsentation sowie das Fachgespräch letztendlich darauf basieren und der Grundstein für den Erfolg bereits mit dem Report gelegt wird.

Präsentation und Fachgespräch

Der Prüfling hat die Möglichkeit, die Präsentation mit den im Ausbildungsbetrieb geeigneten praxisüblichen Darstellungsmethoden zu präsentieren.
Die Industrie- und Handelskammer stellt Beamer, Tageslichtprojektor, Flip-Chart und Pinnwand für die Prüfung zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Präsentationsmedien ist der Prüfling selbst verantwortlich und muss diese funktionsfähig mitbringen.
Für die Präsentation sind der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. Von Bedeutung ist, wie es dem Prüfling gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die bereits mit dem Report eingereicht wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.
An der Präsentation zur Fachaufgabe schließt sich ein Fachgespräch an, in welchem festgestellt werden soll, dass der Prüfling die dargestellte Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet in einem betrieblichen Gesamtzusammenhang einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann.
Fachgespräch und Präsentation dauern höchstens 30 Minuten, wobei die Präsentation maximal 10 bis 15 Minuten dauern soll.

Bestehen der Prüfung

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung geht mit 70 % und der praktische Teil mit 30 % in das Gesamtergebnis ein. Dabei haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
Geschäftsprozesse
40 %
Kaufmännische Steuerung udn Kontrolle
20 %
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
Einsatzgebiet
30 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Durchschnitt
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
  • in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle oder Wirtschafts- und Sozialkunde,
  • im Prüfungsbereich Einsatzgebiet und
  • m Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Die Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein!
Wird ein Prüfungsbereich mit „ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Sind in einem schriftlichen Prüfungsbereich die Leistungen mit mindestens ausreichend und in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft bewertet worden, so ist in einem der beiden „mangelhaften Prüfungsbereiche eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn diese für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.