Anerkennung und Wiederanerkennung zur Durchführung von Schulungen gemäß ADR
Dies ist der Antrag auf Anerkennung / Wiederanerkennung zur Durchführung von Schulungen gemäß ADR i. V. mit der Satzung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin betreffend die "Schulung von Fahrzeugführern/-innen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße" in der jeweils geltenden Fassung.