Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Zuständig je nach Wohnsitz ist die untere Verkehrsbehörde des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung in den kreisfreien Städten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind seitens des Antragstellers:
- die persönliche Zuverlässigkeit,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit,
- und der Nachweis der fachlichen Eignung.
Das gilt auch für die „zur Führung der Geschäfte bestellte Person“.
Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister).
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250,00 Euro für das erste Fahrzeug oder 1.250,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird generell durch Ablegen der Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachgewiesen.
Weitere Informationen
- Termine Fachkundeprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 22 KB)
- IHK-Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 121 KB)
- Onlineanmeldung zur Fachkundeprüfung
- Orientierungsrahmen Taxi und Mietwagen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr