ADR Kurspläne: Schulung der Gefahrgutfahrer

Turnusgemäß haben sich die Vorschriften des ADR (zu deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geändert.
Die Kurspläne wurden den Änderungen entsprechend angepasst. Ab 1. Januar 2025 sind diese für die Gefahrgutfahrerschulungen bindend. Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin erlässt aufgrund des Satzungsrechts die Kurspläne zur Schulung der Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter als Verwaltungsvorschrift.