Klassifizierung Ferienunterkünfte

Die offiziellen DTV-Sterne signalisieren dem Gast: Diese Unterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet.
Die durch den DTV geschulte Prüferinnen und Prüfer begutachten Ferienunterkünfte. Die Klassifizierung ist jeweils drei Jahre lang gültig. Klassifiziert werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Ferienzimmer (mit max. neun Betten). Auch Ferienparks und besondere Unterkünfte wie Tiny Houses, Baumhäuser oder Hausboote können sich klassifizieren lassen. Grundvoraussetzung ist das Erfüllen der Mindestkriterien. Erst dann kann eine Einstufung in eine der fünf Sternekategorien erfolgen.

Historie der Klassifizierung

1994: Start der Klassifizierung
Seit 1994 zeichnet der DTV Ferienhäuser, -wohnungen und -zimmer in Deutschland mit Sternen aus.
2020: Pfoten-Qualifizierung
Im Jahr 2020 brachte der DTV in Kooperation mit dem Tierportal DeineTierwelt und der GLC Glücksburg Consulting AG die erste bundesweite Klassifizierung von hundefreundlichen Ferienunterkünften auf den Weg. Ein bis fünf Pfoten können für eine hundegerechte Ausstattung und ein zugeschnittenes Informationsangebot vergeben werden. Voraussetzung für die Auszeichnung mit den Pfoten ist eine Klassifizierung der Unterkunft mit den DTV-Sternen.→ zur Pfoten-Klassifizierung
2022: Anpassung Klassifizierungskriterien
Seit 2022 können auch Unterkünfte, wie Tiny Houses, umgebaute Überseecontainer oder Baumhäuser klassifiziert werden. Je nach Ausstattung und Service werden ein bis fünf Sterne verliehen.