Umtausch und Gewährleistung von Waren

Das IHK-Merkblatt Gewährleistungsrecht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) beantwortet Unternehmern und Existenzgründern Fragen zum Umtauschrecht und ist kostenfrei abrufbar unter “Weitere Informationen”.

Umtauschrecht

Der Wunsch des Käufers zum Umtausch von Waren gehört zum alltäglichen Geschäft im Einzelhandel. Ob der Verkäufer zur Rücknahme der Ware rechtlich verpflichtet ist, richtet sich zum einen nach dem Grund für den Umtauschwunsch und zum anderen danach, ob entsprechende Absprachen mit dem Kunden getroffen wurden oder gesetzliche Regelungen Anwendung finden. Beim Widerruf gibt es rechtliche Unterschiede zwischen dem Onlinehandel (Fernabsatz) und dem stationären Einzelhandel.
Der Verkäufer ist gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln der §§ 434 ff. BGB Anwendung.

Gesetzliche Gewährleistung

Der Verkäufer ist gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen. Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln der §§ 434 ff. BGB Anwendung. Zu berücksichtigen sind dabei:
  1. Sachmängel
    Seit 2022 gilt, dass ein Sachmangel vorliegt, wenn die Sache den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen nicht entspricht.
  2. Zeitpunkt des Mangels

Garantie

Unter der Garantie versteht man, dass der Garantiegeber einem Begünstigten einen Anspruch einräumt, der über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht oder neben sie treten kann (§ 443 BGB).
Die Garantie ist also eine freiwillige Erklärung, meist des Herstellers (Herstellergarantie), oder des Händlers (Händlergarantie). Dabei wird durch den Hersteller oder den Händler die Haftung übernommen, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder dass diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtig wird (Haltbarkeitsgarantie).
→ Detailinformationen zu Gewährleistungsregelungen entnehmen Sie dem IHK-Merkblatt Gewährleistungsrecht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB)