Dialogreihe Innenstadt
Dialogreihe Innenstadt: Events und Sichtbarkeit in der Energiekrise
Lichterfeste, Weihnachtsmärkte und beleuchtete Schaufenster ziehen Kunden in Geschäfte und unsere Innenstädte. Doch wie kann dies in Zeiten der Energiekrise geplant werden? 30 City- und CentermanagerInnen trafen sich am 15.09.2022 in der IHK zu Schwerin zum Austausch.
Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung regelt seit 1. September 2022 verschiedene Maßnahmen zu Energieeinsparungen. Demnach ist die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden untersagt, muss der Einzelhandel seine Ladentüren weitestgehend geschlossen halten oder dürfen Außenwerbeanlagen zwischen 22:00 und 16:00 Uhr nicht beleuchtet werden. Hauke Dierks vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) informierte über den aktuellen rechtlichen Rahmen.
Kommunen in MV gehen unterschiedliche Wege
Entsprechend des Mottos “Licht zieht Leute” planten Kommunen und Einkaufscenter in der touristischen Nebensaison mit Lichterfesten oder Lichtilluminationen, um gerade in der dunklen Jahreszeit eine besondere Stimmung in den Innenstädten zu erzeugen. Beispiele aus der Praxis und der Erfahrungsaustausch zeigten, dass es keine Universal-Lösung geben kann und jeder Standort seinen passenden Weg finden muss. Während Schwerin weiterhin den “Lichterbummel” plant, der 2022 von Kleinkunst geprägt und auch Tipps zum Energiesparen geben soll, wurde die Lichtwoche in Rostock bereits abgesagt.
Henner Schacht, Centermanager der Marienplatz Galerie Schwerin und Mitglied im Handelsausschuss der IHK zu Schwerin erklärte: “Man dürfe nicht aufgeben, auch wenn die Entwicklung unvorhersehbar sei.” Er plädierte dafür, auch mit wenig Licht, viel Kreativität und Eigeninitiative, eine weihnachtliche und emotionale Grundstimmung zu erzeugen.
- Unterstützt wurde die Veranstaltung durch die Klimaschutzoffensive des HDE, die mit Tipps zu Energieeinsparmaßnahmen beitrug.
Tipp zur Anpassung geförderter Maßnahmen
Im Workshop „Licht und Schatten: Events und Sichtbarkeit in Zeiten der Energiekrise“ wurde deutlich, wie rasant sich die Anforderungen an das Citymanagement wandeln können. Die Kommunen haben die Förderanträge 2021 gestellt. Eine Zeit, in der Energiekrise noch kein Szenario war. Gefördert wurden daher auch Belebungsmaßnahmen für den Herbst und den Winter, wie Licht-Events oder Beleuchtungselemente.
Kommt es nach der Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe oder Situationen vor Ort nun zur Anpassung der Maßnahmen, im Gegensatz zum ursprünglich gestellten Antrag, ist eine Rücksprache mit dem Zuständigen des Regionalbeirates (Fördersäule des Wirtschaftsministeriums) oder beim Landesförderinstitutes (Fördersäule des Innenministeriums) erforderlich.