Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
Das Digital-Gesetz (DigiG) (2024) soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen. Kernpunkte sind die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die verbindliche Nutzung des E-Rezepts und die stärkere Integration digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA).
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)
Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. (Quelle: BMG)
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 101/2024) und trat überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft. Einige Einzelregelungen haben abweichende Anwendungstermine, die sich bis ins Jahr 2025 erstrecken.
Zentrale Inhalte:
- Elektronische Patientenakte (ePA): Die ePA wird für gesetzlich Versicherte grundsätzlich bereitgestellt. Das Gesetz sieht eine schrittweise flächendeckende Einführung mit Umsetzungszeitraum 2024/2025 vor. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out).
- E-Rezept: Das E-Rezept soll weiterentwickelt, als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert und ein weiterer Zugangsweg per ePA-App eröffnet werden. Auch hier gelten gestaffelte Umsetzungsfristen.
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und Telemedizin: DiGAs sollen tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparenter gemacht werden. Mit der Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb werden sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – beispielsweise für das Telemonitoring – genutzt werden können. (→ Weitere Informationen zu DiGAs)
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Mit dem „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ sollen Gesundheitsdaten für die Forschung besser erschlossen und zugänglich werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut. Das Gesetz trat ebenfalls mit Regelungen 2024 in Kraft.
Rückblick: DIHK-Forderungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
2022: Positionspapier Digitalisierung im Gesundheitswesen
Wie können digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden? In einem Impulspapier unterbreitet die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) 2022 eine Vielzahl von Vorschläge.
08/2023: DIHK Stellungnahme zum Gesetzentwurf
In dem am 4. August veröffentlichten Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes sieht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) einige Weichenstellungen, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland endlich voranbringen können. Nachbesserungen werden bei der Datenaufsicht gesehen.