Pflichten
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: Gefährdungsbeurteilung
Eine Grundlage für die Sicherung von betrieblichen Abläufen ist die Schaffung und der Erhalt von sicheren Arbeitsbedingungen. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung sind hierfür besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer durch digitalen Wandel immer schnelleren und anspruchsvolleren Arbeitswelt. Ziel ist es, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen.
Prüfen Sie, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und sichern Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Hier erhalten Sie Tipps zur Umsetzung:
Hier erhalten Sie Tipps zur Umsetzung:
Arbeitsschutzgesetz
Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet den Arbeitgebende, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden und für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen.
Der Arbeitgebende unterweist die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen.
Bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen gibt das Arbeitsschutzgesetz den Unternehmen Gestaltungsspielräume, um den unterschiedlichen Gegebenheiten eines jeden Betriebes gerecht werden zu können. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, z. B. Maßnahmen für:
- eine sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung,
- einen sicheren Arbeitsmitteleinsatz,
- für Lärmschutz,
- zur arbeitsmedizinischen Vorsorge,
- zur Lastenhandhabung oder
- für den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen enthalten.
- Die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die auf dem Markt bereitgestellt werden, ist Gegenstand des Produktsicherheitsgesetzes.
Gefährdungsbeurteilung
Zentrale Säule des Arbeitsschutzes ist die Pflicht des Arbeitgebenden zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen klar zu werden, damit die "richtigen" Schutzmaßnahmen getroffen werden können.
Die Beurteilung der jeweiligen Gefahrenfaktoren und das Vorgehen hängt von der Betriebsart und der Betriebsgröße ab und ist damit individuell zu beurteilen. Der Arbeitgebende muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, in denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
Hier einige Tipps zur Implementierung im Betrieb:
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung:
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Zu ermittelnde Gefährdungsfaktoren:
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Inhalt der Dokumentation:
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Handlungsanleitungen
Um den Arbeitgebenden bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es ein vielfältiges und differenziertes Angebot von Handlungsanleitungen:
- Erste Anlaufstelle bei Fragen zum Arbeitsschutz: Ihre zuständige Berufsgenossenschaft (BG).
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) (→ Online-Portal Gefährdungsbeurteilung www.gefaehrdungsbeurteilung.de bietet Handlungsempfehlungen, Checklisten und weitere Informationen)
- Arbeitsschutzbehörden der Länder (LAGuS MV)
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: www.gda-portal.de
- Arbeitsprogramm Psyche: www.gda-psyche.de
- zahlreiche gewerbliche Anbieter.
Inkludierte Gefährdungsbeurteilung
Menschen mit schweren Behinderungen benötigen im Beruf häufig andere Schutzmaßnahmen als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ohne Behinderung, z.B. bei motorischen oder sensorischen Einschränkungen. Deshalb ist es wichtig, auch diese speziellen Gefahren, die sich durch die Behinderung ergeben, in der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, zu bewerten und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
- Erfahren Sie hier mehr über die inkludierte Gefährdungsbeurteilung und die Unterstützung des Integrationsamtes.