Bekanntmachungen des IHK-Wahlausschusses

Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen des Wahlausschusses zur Wahl der Vollversammlung 2024 veröffentlichen wir in diesem Artikel.
Gemäß § 10 der Wahlordnung der IHK zu Schwerin vom 23. September 2020, geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 13. Dezember 2023, macht der Wahlausschuss der IHK zu Schwerin hiermit die Informationen, Fristen und Termine zur Wählerliste, zu den Wahlvorschlägen sowie zur Wahl bekannt.
Gemäß § 11 der Wahlordnung der IHK zu Schwerin vom 23. September 2020, geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 20. März 2024, macht der Wahlausschuss der IHK zu Schwerin hiermit die Nachfrist und die Aufforderung zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge bekannt.
Gemäß § 11 Abs. 7 i.V.m. 10 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 der Wahlordnung der IHK zu Schwerin vom 23. September 2020, geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 20. März 2024, gibt der Wahlausschuss der IHK zu Schwerin hiermit die Wahlfrist und die Kandidatenlisten bekannt.
Gemäß § 23 i.V.m. § 20 Abs. 2 der Wahlordnung der IHK zu Schwerin vom 23. September 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 20. März 2024, gibt der Wahlausschuss der IHK zu Schwerin hiermit das Wahlergebnis bekannt.