IHK-Sachverständigenausschuss
Im Rahmen des Bestellungsverfahrens hat ein Sachverständiger, der gem. § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt werden möchte, neben seiner besonderen Sachkunde auch seine persönliche Integrität unter Beweis zu stellen.
Bei der Prüfung dieser persönlichen Eignung wird der IHK-Sachverständigenausschuss damit betraut, ein Votum abzugeben. Erst nach Vorlage eines positiven Votums erfolgt die Sachkundeüberprüfung. Der Sachverständigen-Ausschuss setzt sich aus Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens sowie Vertretern der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Vorsitzender |
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Ausschussmitglieder |
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Marcel Fehlandt
https://www.dekra.de/de/schwerin/
https://www.dekra.de/de/schwerin/
Raimund Schoenke
IVB Immobilien-, Verwaltungs- und Baugesellschaft mbH, Wismar
IVB Immobilien-, Verwaltungs- und Baugesellschaft mbH, Wismar