IHK-Sachverständigenausschuss

Im Rahmen des Bestellungsverfahrens hat ein Sachverständiger, der gem. § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt werden möchte, neben seiner besonderen Sachkunde auch seine persönliche Integrität unter Beweis zu stellen.
Bei der Prüfung dieser persönlichen Eignung wird der IHK-Sachverständigenausschuss damit betraut, ein Votum abzugeben. Erst nach Vorlage eines positiven Votums erfolgt die Sachkundeüberprüfung. Der Sachverständigen-Ausschuss setzt sich aus Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens sowie Vertretern der Architektenkammer und der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern zusammen.
Vorsitzender
Ausschussmitglieder