Ihre Mitarbeit im IHK-Regionalausschuss Ludwigslust-Parchim
Nach der Wahl der Unternehmensvertreter zur IHK-Vollversammlung im Dezember 2019 haben sich auch die Ausschüsse und Arbeitskreise neu konstituiert. Damit die regionale Verankerung auch in der Breite gewährleistet ist, wurden sogenannte Regionalausschüsse gebildet. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen dieses bedeutsamen Landkreises Ludwigslust-Parchim sind herzlich eingeladen, hier mitzuwirken und sich für Ihren Landkreis und für Ihre Interessen zu engagieren.
Die Ausschüsse und Arbeitskreise haben gegenüber der Vollversammlung, anderen Organen sowie gegenüber der Geschäftsführung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin eine beratende Funktion. Ihnen kommt daher eine wichtige Aufgabe zu!
Wir würden uns freuen, Sie für eine Mitwirkung im Regionalausschuss Ludwigslust-Parchim gewinnen zu können!
Warum dieser Ausschuss und die Mitwirkung lohnt? Der Ausschuss ist wichtig, um Ihre regionalen Interessen und Wünsche als UnternehmerIn unmittelbar in die IHK-Vollversammlung mit einzubringen. Die Wirtschaftspolitik des Landkreises, Landes MV oder des Bundes wirkt immer in den Regionen. Sie erleben die Entscheidungen der Politik unmittelbar im täglichen Geschäft vor Ort. Ihre Erfahrungen und Eindrücke, vor allem aber auch Ihre Wünsche und Erwartungen an die Politik können über den Regionalausschuss und im Dialog mit Ihren Kolleginnen und Kollegen anderer Unternehmen eingebracht werden in die Vollversammlung, in das Präsidium und in die tägliche Arbeit der IHK für die Wirtschaft vor Ort.
Dabei werden wir, wie auch in den Vorjahren, sorgsam darauf achten, dass Aufwand und Nutzen immer angemessen sind: Terminplanung für das Kalenderjahr mit 3 Treffen verteilt über den Landkreis, Aufgreifen aktueller Themen und Einblicke in interessante Unternehmen. In den vergangenen Jahren haben wir eine Vielfalt an Themen diskutiert: Infrastruktur, A-14-Ausbau, Breitband, Schulen und Berufsschulen, aber auch Auswirkungen des sog. Factory-Outlet in Wittenburg, Nahverkehrsversorgung, Land zum Leben und Arbeiten und vieles andere mehr! Die Themen sind nicht "gesetzt" und Ihre Anregungen und Wünsche greifen wir gerne auf!
Die Berufung in dieses Gremium bedeutet für Sie aber auch eine besondere Verschwiegenheit im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit (vgl. § 6 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 4 und 5 der Satzung der IHK zu Schwerin).