10.01.2025

Schnelle Verkündung der „Bäderregelung“ wichtig fürs Oster- und Saisongeschäft

Die angekündigte Änderung der Öffnungszeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern bewerten die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern positiv.
Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock, die derzeit geschäftsführende IHK der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern ist, sagt dazu:
„Es ist gut, dass Wirtschaftsminister Wolfgang Blank in den Medien bestätigt hat, dass die neue Öffnungszeitenverordnung – sog. ,Bäderregelung‘ - nun auf der Zielgeraden ist und hinsichtlich des Zeitraums endlich mit Schleswig-Holstein gleichgezogen wird. Die Unternehmen in den Orten mit hohem Tourismusaufkommen haben den hier bislang bestehenden Wettbewerbsnachteil oft und zu Recht beklagt“,
Die IHKs mahnen zu Tempo:
„Jetzt muss die „Bäderregelung“ wirklich schnell verkündet werden, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer planen können und ihnen zudem nicht auch noch das wirtschaftlich wichtige Oster- wie auch Saisongeschäft verloren geht.“

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg Vorpommern

Unter dem Namen „IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs: Noch bis zum 31. Januar 2025 der IHK zu Rostock.