IHK-Mitgliedschaft leicht erklärt
Wir beantworten Ihnen diverse Fragen zur IHK-Mitgliedschaft und - zugehörigkeit. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie weitere Informationen benötigen.
Wer ist Mitglied in der IHK?
Alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, die im IHK-Bezirk entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten und zur Gewerbesteuer veranlagt werden sind Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK), soweit sie nicht ausschließlich der Handwerkskammer angehören.
Warum braucht die IHK eine Mitgliedschaft?
Die gesetzliche Mitgliedschaft ermöglicht es der IHK, die Interessen aller Unternehmen in ihrer Region zu ermitteln, sie abzuwägen und auch zwischen den Unternehmen auszugleichen. Sie gibt einen Rahmen vor, innerhalb dessen die Unternehmen sich sehr frei für ihre Belange einsetzen können: In der IHK bestimmt die Wirtschaft selbst und trägt die Kosten ihrer Entscheidungen. Die zentralen Entscheidungen fallen dabei in der Vollversammlung, wo gewählte Unternehmensvertreter die Umsetzung und Finanzierung der übertragenen oder selbst gewählten Projekte beschließen.
Welchen Nutzen hat die IHK-Mitgliedschaft?
Ob Taxifahrer oder Industriebetrieb, ob Existenzgründer oder Senior-Unternehmen - jedes Unternehmen profitiert von seiner IHK:
- Wenn die IHK zum Beispiel dafür sorgt, dass die Verkehrsanbindung in die Innenstadt verbessert wird, kann sich jeder freuen, der dort ein Geschäft hat.
- Wenn die IHK sich dafür stark macht, dass eine Gemeinde ihre Abgaben nicht erhöht, kommt das allen Unternehmen in der Kommune zugute.
- Und wenn sich die IHKs über ihre Dachorganisation, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin, gegen Steuererhöhungen und für leichtere Unternehmensgründungen einsetzen, profitieren davon die Unternehmen in ganz Deutschland.
Daneben können Unternehmer vielfältige IHK-Serviceangebote nutzen:
- Existenzgründer können mit ihrer IHK ihre Geschäftsideen erörtern. Sie erhalten Hilfe beim Businessplan, Branchendaten, Tipps für das Bankgespräch und Hilfe bei Förderanträgen.
- Ob Marketing oder Steuern, Innovationen oder Recht - in der IHK bekommen Unternehmen zu allen wichtigen Themen wertvolles Know-how von Experten.
- In Sprechtagen mit Kreditinstituten und Förderbanken können Unternehmen Fragen zur Unternehmensfinanzierung klären.
- Bei Branchentreffs und Unternehmerstammtischen können sie wertvolle Kontakte knüpfen. Unternehmer, die ihren Betrieb übergeben möchten, können über ihre IHK potenzielle Nachfolger kennenlernen.
Und nicht zuletzt: Die IHKs sorgen für eine solide Ausbildung. Sie nehmen zum Beispiel jedes Jahr über 600.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab. Davon profitiert auch derjenige, der vielleicht selbst nicht ausbildet, aber zum Beispiel eine Bürokauffrau einstellt.
Wann beginnt die IHK-Zugehörigkeit?
Die IHK-Zugehörigkeit beginnt für nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen (Kleingewerbetreibende), Einzelkaufleute und Personengesellschaften (OHG, KG) mit der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit, das heißt mit der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt) beginnt die IHK-Zugehörigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gewerbebehörde übersendet der IHK eine Kopie der Gewerbeanmeldung, das Registergericht eine Kopie der Handelsregister-Eintragung.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG haftungsbeschränkt) beginnt die IHK-Zugehörigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gewerbebehörde übersendet der IHK eine Kopie der Gewerbeanmeldung, das Registergericht eine Kopie der Handelsregister-Eintragung.
Eine gesonderte Beitrittserklärung ist nicht erforderlich.
Wann endet die IHK-Zugehörigkeit?
Bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften endet die IHK-Zugehörigkeit mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes. In der Regel ergibt sich dies aus der Gewerbeabmeldung.
Bei Kapitalgesellschaften endet die IHK-Zugehörigkeit nicht schon mit der Aufgabe jeglicher gewerblicher Betätigung, sondern mit Beendigung jeglicher Tätigkeit überhaupt, also mit dem Zeitpunkt, an dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist (i.d.R. ist die Löschung der Firma aus dem Handelsregister maßgeblich).
Sofern ein Unternehmen den Sitz verlegt, wird es automatisch Mitglied der dann örtlich neu zuständigen IHK.
Bei Kapitalgesellschaften endet die IHK-Zugehörigkeit nicht schon mit der Aufgabe jeglicher gewerblicher Betätigung, sondern mit Beendigung jeglicher Tätigkeit überhaupt, also mit dem Zeitpunkt, an dem das Vermögen an die Gesellschafter verteilt worden ist (i.d.R. ist die Löschung der Firma aus dem Handelsregister maßgeblich).
Sofern ein Unternehmen den Sitz verlegt, wird es automatisch Mitglied der dann örtlich neu zuständigen IHK.