In eigener Sache
Buchhaltung mit E-Rechnung
Um buchhalterische Abläufe für Mitgliedsunternehmen und -kunden zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, die eRechnung zu nutzen. Damit wird der Zahlungsverkehr schneller, effizienter und kostengünstiger abgewickelt.
Einverständniserklärung
Bevor das Verfahren, das rechtssicher und datenschutzkonform ist, angewendet werden kann, muss einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden. Wir stellen Ihnen die → Einverständniserklärung zur E-Rechnung zur Verfügung.
Sobald der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ihre Einverständniserklärung vorliegt, wird der Antrag umgehend bearbeitet.
Was bedeutet E-Rechnung?
Mit der E-Rechnung (elektronischen Rechnung) werden Mitgliedern und Kunden (nach deren Zustimmung) sämtliche Rechnungen und Gebührenbescheide in den Formaten ZUGFeRD oder XML-Rechnung per E-Mail zugeschickt.
Ansonsten ändert sich nichts: Die elektronischen Dokumente haben die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen wie eine Rechnung auf Papier.