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Hinweisgeberschutzgesetz seit 2023 in Kraft

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit 02.03.2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen ein Meldesysteme einrichten, das Hinweisgebern ermöglicht, Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens zu melden. Wir erklären Ihnen die Regeln.

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Mit dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) hat Deutschland die „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (2019/1937) umgesetzt. Die Richtlinie gibt Mindestvorgaben für den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblowern) vor und soll Anreize schaffen, Rechtsverstöße in öffentlichen bzw. privaten Organisationen zu melden. Diese Organisationen werden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
(Quelle: IHK Region Stuttgart mit Anpassungen IHK zu Schwerin)

Die Regelungen im Detail