Wachstumschancengesetz beschlossen

Mit dem "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (Wachstumschancengesetz – WtcG) will die Ampel-Koalition die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern und Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen setzen.
Seit Sommer 2023 lag ein Gesetzentwurf vor. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Damit dürfte das Gesetz zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Eckpunkte des Gesetzes

Der Bundestag hatte die ursprüngliche Fassung des WtcG mit einer Entlastung von sieben Milliarden Euro für die Wirtschaft am  17. November 2023 beschlossen. Allerdings stimmte der Bundesrat nicht zu und rief am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss an. Aus Sicht der Länder war das WtcG grundlegend zu überarbeiten.
Nach langen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat das WtcG in einer stark gekürzten Fassung beschlossen. Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. 

Große und kleine Unternehmen sollen beispielsweise profitieren durch:

  • den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
  • steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
  • die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • die verpflichtende Einführung einer elektronischen Rechnung zwischen inländischen Unternehmen (B2B) zum 1. Januar 2025
  • Anhebung der Schwellenwerte in der Umsatzsteuer (Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1.000 Euro auf 2.000 Euro, Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten von 600.000 EUR auf 800.000 Euro)
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für Kleinunternehmer iSv. § 19 UStG

Einschätzung durch die IHK-Organisation

DIHK-Präsident Peter Adrian zum beschlossenen Wachstumschancengesetz:
“Das nun beschlossene Wachstumschancengesetz ist ein kleiner Silberstreif am Horizont für die Unternehmen. Es zeigt, die Politik kann sich in die richtige Richtung bewegen – auch wenn dieser Schritt lange gedauert hat. Das Gesetz sollte aber vor allem der Auftakt für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik sein. Denn die deutsche Wirtschaft wird absehbar weiter schrumpfen, die Insolvenzzahlen steigen und der Abwärtstrend bei den Auftragseingängen setzt sich fort. Die konjunkturelle Weltlage ist schwierig, geopolitische Verschiebungen fordern hiesige Unternehmen weiterhin heraus.
In dieser Situation brauchen wir dringend klare Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, damit die deutsche Wirtschaft möglichst schnell wieder auf einen Wachstumskurs einschwenken kann. Besonders wichtig ist dafür eine Reduzierung der Steuerbelastung für die Unternehmen in Deutschland. In vielen anderen Staaten beträgt die Belastung weniger als 25 Prozent. Bei uns liegt sie bei 30 Prozent oder sogar darüber. Zumindest der Soli, den vor allem Unternehmen zahlen, könnte kurzfristig komplett abgeschafft werden. Investitionen in Deutschland müssen sich wieder mehr lohnen.
Wir brauchen noch vor der Sommerpause eine konkrete Reformagenda mit Entlastungen, die schnell im betrieblichen Alltag ankommen. Hierzu gehört auch deutlich mehr Tempo bei der Umsetzung des Beschleunigungspakts von Bund und Ländern, ein Digitalisierungsbooster und eine Bürokratieentlastung, die noch entschiedener die vorhandenen Blockaden löst.  Es bedarf eines Paradigmenwechsels: Deutschland muss schneller, flexibler und digitaler werden.”

Ausführliche Informationen zum WtcG können auch auf der Internetseite der DIHK abgerufen werden.