ELStAM: Leitfaden zum Wechsel der Arbeitgebersteuernummer
Die Finanzverwaltung hat einen Leitfaden zu der Problematik "ELStAM und Wechsel der Arbeitgebersteuernummer" erarbeitet. Damit sollen Probleme aus der betrieblichen Praxis zu diesem Thema erörtert werden.
Das ELStAM-Verfahren basiert auf der eindeutigen Identifizierung aller Beteiligten. Wechselt die Arbeitgebersteuernummer auf Grund organisatorischer oder fachlicher Entscheidungen des Betriebsstättenfinanzamts, so hat der Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen vorzunehmen, damit er weiter am ELStAM-Verfahren teilnehmen kann. Welches dies sind und wie ein Wechsel ohne Probleme vorgenommen werden kann, behandelt ein Leitfaden der Finanzverwaltung.
Der Leitfaden ist als PDF abrufbar unter "Weitere Informationen".