Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Liegen die Bestellungvoraussetzungen vor, kann ein Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung gestellt werden. In diesem Artikel informieren wir Sie über das Verfahren und stellen Ihnen alle notwendigen Anträge, Flyer und Merkblätter zur Verfügung.
Verfahren und Antrag auf öffentliche Bestellung
Der Antrag muss eine genaue Beschreibung des Sachgebiets mit einer Erläuterung und Abgrenzung zu anderen Sachgebieten enthalten. Für den Nachweis der besonderen Sachkunde sollten Sie möglichst ausführliche Unterlagen einreichen. Soweit Sie sich für ein Sachgebiet bewerben, für das bereits fachliche Bestellungvoraussetzungen vorliegen, ist eine besondere Beschreibung und Abgrenzung zu anderen Sachgebieten in der Regel nicht erforderlich.
Zum Antrag gehören folgende Unterlagen:
- Lebenslauf / Schilderung Ihres beruflichen Werdegangs
- Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB; ein einfaches Führungszeugnis reicht nicht aus!)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts ("Unbedenklichkeitsbescheinigung")
- beglaubigte Abschriften oder Fotokopien aller antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstige Urkunden, insbesondere über die Berechtigung zur Führung etwaiger akademischer Titel und Grade oder sonstiger Berufsbezeichnungen, Beschäftigtennachweise
- mehrere von Ihnen selbst erstellte Gutachten neueren Datums
- Nachweis einer Haftpflichtversicherungspolice in angemessener Höhe (Kopie)
- ausdrückliche Erklärung, dass die/der Bewerber/in
- bereit ist, als Sachverständige/r tätig zu sein,
- nicht bzw. in welchem Umfang vorbestraft ist (es genügt die Angabe der im Strafregister noch nicht getilgten Strafen und die zugrundeliegende Straftat),
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,
- nicht für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder ähnliche Organisationen tätig gewesen ist
- die eingereichten Gutachten und sonstigen Unterlagen selbständig und persönlich ohne Mitwirkung Dritter angefertigt hat, - Angabe mehrerer Referenzen (mind. jeweils drei), d. h. Personen, die insbesondere Ihre Fachkenntnisse beurteilen können
- Nachweis des Besuches von mindestens zwei Sachverständigenseminaren
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers (falls zutreffend)
- Zustimmung zu der Bekanntmachung Ihrer personenbezogenen Daten im Internet gemäß § 8 der Sachverständigenordnung (freiwillig)
Eine Übersicht zu den beizufügenden Anlagen mit weiteren Erklärungen im Merkblatt: Öffentliche Bestellung und Vereidigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 521 KB).
Weiteres Verfahren bis zur Bestellung
Überprüfung der eingereichten Unterlagen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) überprüft die eingereichten Unterlagen. Dazu können geeignete Fachleute eingeschaltet werden.
Anhörung des Sachverständigenausschusses
Vor der Entscheidung hört die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin den IHK-Sachverständigen-Ausschuss an, der zu jedem Antrag eine Stellungnahme abgibt. Der Sachverständigen-Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, öffentlich bestellten Sachverständigen, Juristen und weiteren besonders sachkundigen Personen zusammen, die von der Vollversammlung berufen werden.
Überprüfung durch Fachgremien
Der Nachweis der besonderen Sachkunde erfolgt in der Regel durch eine zusätzliche schriftliche, ggf. auch mündliche und praktische Überprüfung durch hierfür besonders eingerichtete unabhängige Fachgremien, die mit Experten des entsprechenden Sachgebiets besetzt sind. Diese sind an die jeweiligen Verfahrensordnungen gebunden und sind zur Geheimhaltung verpflichtet. § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO lässt darüber hinaus auch jede andere Möglichkeit zum Nachweis der besonderen Sachkunde zu. In besonderen Fällen kann die bestellende IHK von einer Überprüfung des Bewerbers durch ein Fachgremium absehen.
Entscheidung
Das Ergebnis der Überprüfung wird dem Bewerber grundsätzlich schriftlich, auf Wunsch auch in einem Gespräch bekannt gegeben. Eine negative Entscheidung wird begründet. Der Bewerber kann den Antrag jederzeit zurücknehmen.
Datenschutz
Die IHK und die von ihr eingeschalteten Ausschüsse und Gremien unterliegen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht. Persönliche Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und alle vorgelegten Unterlagen werden nur im Rahmen des Antragsverfahrens und zur Entscheidungsfindung verwendet.
Gebühren und Auslagen
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags auf erstmalige öffentliche Bestellung beträgt 880 Euro, bei erneuter öffentlicher Bestellung 330 Euro. Die Gebühr für eine öffentliche Bestellung beträgt bei Erstbestellung 385 Euro, bei erneuter Bestellung 240 Euro. Insbesondere für die externe Prüfung der besonderen Sachkunde (z. B. durch ein Fachgremium) fallen in der Regel zusätzliche Kosten zwischen 750 und 3.000 Euro an. Die Gebühren zur Bearbeitung des Antrags und die Auslagen sind auch bei einer negativen Entscheidung zu entrichten.
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich für die öffentliche Bestellung als Sachverständiger interessieren, empfehlen wir Ihnen, bei uns vor Antragstellung zunächst einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren. In einem Gespräch können wir Ihnen das Verfahren und die Voraussetzungen erläutern und Ihnen eine erste Einschätzung geben, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Gegebenenfalls geben wir Ihnen individuelle Empfehlungen zu Fortbildungen und Fachliteratur. Zur Vorbereitung benötigen wir folgende Unterlagen:
- frei formuliertes Bewerbungsschreiben mit genauer Angabe des Sachgebietes, auf dem die besondere Sachkunde vorhanden ist
- Fragebogen
- Lebenslauf mit ausführlicher Darstellung des beruflichen Werdeganges
- Kopien der antragsrelevanten Zeugnisse und Beschäftigungsnachweise
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- für den Fall, dass Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden: Freistellungserklärung des Arbeitgebers gemäß § 3 Absatz 3 unserer Sachverständigenordnung
- wenn bereits erfolgt: eine Liste der bereits auf dem Sachgebiet erstellten Gutachten