Steuerreform für Unternehmen nach Corona

Die IHK-Organisation hat über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) einen Maßnahmenkatalog zur wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise vorgestellt.
Die fünf Leitlinien für eine Reform der Unternehmensbesteuerung stellen wir Ihnen vor:

1. Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems wieder herstellen

Die internationale Ausrichtung der deutschen Wirtschaft erfordert steuerliche Regelungen, die die Wettbewerbsposition der Unternehmen stärken und ihre Aktivitäten auf ausländischen Märkten unterstützen. Hierzu sollte eine Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und eine Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze vorgenommen werden. Der vorübergehende Wegzug von Gesellschaftern eines Unternehmens sollte ebenso wenig steuerlich belastet werden wie Umstrukturierungen im Unternehmen. Die Bundesregierung sollte sich bei allen internationalen Regelungsaktivitäten, wie zum Beispiel auf OECD- oder EU-Ebene, für ein einheitliches Vorgehen und für bürokratiearme Lösungen einsetzen. Internationale Standards sollten mit Augenmaß in nationales Steuerrecht umgesetzt werden – und zwar so, dass keine zusätzlichen Belastungen der hiesigen Unternehmen im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbern entstehen.

2. Investitionskraft der Unternehmen stärken und Besteuerung von Kosten zurückführen

Die nominale Steuerbelastung sollte rechtsformunabhängig von derzeit in der Regel über 30 Prozent auf ein wettbewerbsfähiges Niveau reduziert werden. Es sollte eine Orientierung an Belastungsniveaus in anderen Industriestaaten erfolgen, das in vielen Fällen nicht höher als 25 Prozent ist. Zur Stabilisierung der kommunalen Steuereinnahmen sollte die Gewerbesteuer perspektivisch durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit einem eigenen Hebesatzrecht ersetzt werden. Das Steuerrecht fußt auf dem Nettoprinzip. Eine Besteuerung von Kosten bzw. Aufwand sollte deshalb unterbleiben – das betrifft insbesondere die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. Die Art der Finanzierung sollte – gleich, ob mittels Eigen- oder Fremdkapital – für die Höhe der Steuerbelastung nicht relevant sein. Der "Mittelstandsbauch" im Einkommensteuertarif sollte abgeflacht und der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft werden. Beides würde die Investitionskraft der Unternehmen erhöhen. Höhere oder neue Steuern auf die Substanz von Unternehmen, wie zum Beispielbei der Erbschaftsteuer oder der Vermögensteuer, sollten nicht eingeführt werden.

3. Steuerverwaltung konsequent beschleunigen – Chancen der Digitalisierung nutzen

Komplizierte Verfahren in der Finanzverwaltung belasten viele Unternehmen. Für kleine Betriebe und weite Teile des Mittelstands sind die Belastungen sogar überproportional hoch, weil sie häufig zusätzlich von den Eigentümern oder der Geschäftsleitung geschultert werden müssen. Eine Vereinfachung des Steuerrechts und der Steuererhebungsverfahren ist deshalb von elementarer Bedeutung. Eine schnellere Digitalisierung hat das Potenzial, Bürokratie abzubauen. Unternehmen und Finanzverwaltung würden gleichermaßen profitieren. Die erforderlichen Ressourcen in den Finanzverwaltungen sollten mit hoher Priorität bereitgestellt werden. Bei neuen Gesetzen und Verordnungen sollten Einführungs- oder Umstellungsbelastungen der Unternehmen explizit berücksichtigt werden. Bereits bei einer Gesetzesausgestaltung sollte die digitale Umsetzung angestrebt werden.

4. Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen herstellen – Tax Compliance vereinfachen

Die Rechtssicherheit von Steuergesetzen und -verordnungen ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Steuergesetze und -verordnungen sollten durch einfache und klare Regelungen handhabbar sein. Betriebsprüfungen sollten zeitnah, verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung schneller erfolgen. Unternehmen und Finanzverwaltung sollten stärker kooperieren, davon würden beide Seite profitieren. Erfahrungen aus anderen Ländern sollten genutzt werden. Für Unternehmen sollte es einfach sein, Tax Compliance-Systeme zu etablieren.

5. Steuern & Abgaben im Bereich Energie auf Klimaschutz ausrichten, Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Klimaschutz ist eine der großen Aufgaben der kommenden Jahre. Das Energiesteuer- und -abgabensystem sollte auf eine CO2-Bepreisung fokussiert werden. Dies ermöglicht eine effiziente Erreichung von Klimaschutzzielen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des industriellen Mittelstandes sollte erhalten bleiben, in dem durch die CO2-Bepreisung entstehende Belastungen für die Betriebe an anderer Stelle ausgeglichen werden. Eine Verlagerung von Produktionen – und damit auch Emissionen – ins Ausland (Carbon Leakage) sollte vermieden werden.
Weitere Details können dem Postionspapier unter “Weitere Informationen” entnommen werden.