Schiedsgericht Bau e.V.
Die Zahl der Bauprozesse bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern nimmt ständig zu. Mit Rücksicht auf den Streitwert ist erstinstanzlich regelmäßig das Landgericht zuständig, mit der Möglichkeit der Berufung zum Oberlandesgericht.
Um hier Abhilfe zu schaffen und den Parteien eine Alternative zu den staatlichen Gerichten anzubieten, haben die Industrie- und Handelskammern zu Schwerin und Rostock, die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern sowie die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern unter Beteiligung von zwei Rechtsanwälten und zwei Vorsitzenden Richtern des Landgerichts Schwerin den Verein "Schiedsgericht Bau e. V." gegründet.
Die Zivilprozessordnung erlaubt nämlich ein privates Verfahren und eine private Regelung des Rechtsstreits. Ein von einem Schiedsgericht erlassener Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils (§ 1055 ZPO). Er kann auch für vollstreckbar erklärt werden.
Der Verein "Schiedsgericht Bau e. V." stellt ein institutionelles Schiedsgericht bereit, welches sich als Serviceeinheit versteht und juristische Präzision mit Verfahrensbeschleunigung und wirtschaftlicher
Vernunft kombiniert. Der Obmann des Schiedsgerichts ist in allen Fällen ein versierter Volljurist mit langjähriger Erfahrung in Baurechtsstreitigkeiten. Als Beisitzer kann jede Partei - wenn gewünscht - eine Person ihres Vertrauens bestimmen.
Vernunft kombiniert. Der Obmann des Schiedsgerichts ist in allen Fällen ein versierter Volljurist mit langjähriger Erfahrung in Baurechtsstreitigkeiten. Als Beisitzer kann jede Partei - wenn gewünscht - eine Person ihres Vertrauens bestimmen.
Über die Kammern - Gründungsmitglieder des Vereins - können zügig und unbürokratisch geeignete Sachverständige beigezogen werden. Sofern wirtschaftliche Interna einer Partei zur Sprache kommen, ist Geheimhaltung gewährleistet, da die Verfahren nicht öffentlich sind und die Schiedsrichter zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Da es keinen Instanzenzug gibt, ist schnell Rechtssicherheit hergestellt. Das Kostenrisiko ist damit kalkulierbar.