Stärkung der Amtsgerichte geplant
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 06.03.2024 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte (Verlinkung am Ende des Textes) veröffentlicht. Das geplante Gesetz soll die Amtsgerichte – gerade auch im ländlichen Raum – stärken und die Effizienz der Verfahrensführung fördern.
Kern des Entwurfs ist die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts: Bisher liegt die Streitwertgrenze für die Amtsgerichte bei 5.000 Euro. Mit der geplanten Änderung würde sie auf 8.000 Euro erhöht. Dies wäre die erste Anpassung seit über 30 Jahren und würde der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung Rechnung tragen.
Zudem soll durch einzelne Regelungen im Gesetz eine Spezialisierung der Justiz gefördert werden: Um effiziente Verfahrensführungen zu ermöglichen, sollen bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert entweder den Amts- oder den Landgerichten zugewiesen werden. So werden beispielsweise nachbarrechtliche Streitigkeiten den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen, da hier oft die Ortsnähe eine besondere Rolle spielt.
Dagegen sollen Vergabesachen, Heilbehandlungen und Veröffentlichungsstreitigkeiten den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.
Eine ZPO-Änderung soll es künftig möglich machen, dass die Kostenentscheidung des Gerichts nachträglich geändert werden kann, wenn sich die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nachträglich geändert hat (§ 102 ZPO-E). Entsprechende Regelungen sieht der Entwurf für die Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für verwaltungs- und finanzgerichtliche Verfahren vor.
Das geplante Gesetz soll zudem klarstellen, dass auch Abordnungen von Richterinnen und Richtern an oberste Landesgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich sind.