Bundesrat stimmt Bürokratieentlastungsgesetz IV zu

Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV) zugestimmt, nachdem der Bundestag das Gesetz am 26. September 2024 verabschiedet hatte. Das BEG IV soll bürokratische Abläufe vereinfachen und Unternehmen mehr Zeit für die eigentliche Arbeit geben. Die Bundesregierung geht von einer jährlichen Entlastung der Wirtschat in Höhe von rund 944 Millionen Euro aus.

Die wichtigsten Änderungen und Maßnahmen im Überblick

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerliche Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre
  • Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsbürger
  • Anpassung des Nachweisgesetzes: „wesentlichen Vertragsbedingungen“ wie Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen können jetzt auch in Textform nachgewiesen werden. Das gilt auch für Arbeitsverträge, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin enden und daher als „befristet“ gelten (Altersgrenzenregelung) und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Arbeitgeber können Arbeitszeugnisse künftig auch elektronisch ausstellen
  • Abbau von Schriftformerfordernissen in über 25 Gesetzen
  • Aushangpflichten im Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz können künftig auch digital erfüllt werden
  • Mit dem BEG IV können Verwaltungsvorschriften geschaffen werden, die die artenschutzrechtliche Prüfung zu bestimmten Bauvorhaben an Eisenbahnbetriebsanlagen, wie Erneuerungs- oder Elektrifizierungsmaßnahmen, bundesweit vereinheitlichen. Die angestrebten Standardisierungen zielen auf die im Schienenbereich besonders relevanten geschützten Arten ab.
  • kürzere Äußerungsfrist bei erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung
  • es soll eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung eingerichtet werden (Generalvollmacht)
  • künftig werden Steuerbescheide digital bereitgestellt, wenn sie digital eingereicht werden

Einschätzung der IHK-Organisation

Das BEG IV macht einen Schritt in die richtige Richtung. Es wurden einige Forderungen der IHK-Organisation umgesetzt, allerdings bleibt es insgesamt hinter den Hoffnungen der Unternehmen nach einem spürbaren Bürokratieabbau zurück. Die IHK-Organisation wird sich daher weiterhin für noch stärkere Bürokratie-Entlastungen einsetzen.